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Asbest bleibt größte tödliche Gefahr auf Baustellen
Asbest bleibt auf deutschen Baustellen die größte tödliche Gefahr im Zusammenhang mit Berufskrankheiten. Nach Zahlen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft starben im Jahr 2025 insgesamt 291 Versicherte an den Folgen einer Asbesterkrankung. Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe gewinnt der sichere Umgang mit Gefahrstoffen im Gebäudebestand damit weiter an Bedeutung.
Bestandsgebäude besonders betroffen
Besonders relevant ist das Thema bei Arbeiten an Gebäuden, die vor dem Asbestverbot im Jahr 1993 errichtet wurden. Dort kann Asbest unter anderem in Fliesenklebern, Putzen, Estrichen oder Spachtelmassen enthalten sein. Bei Sanierungs-, Renovierungs- oder Umbauarbeiten können Fasern freigesetzt werden, wenn der Verdacht nicht frühzeitig geprüft und keine geeigneten Schutzmaßnahmen getroffen werden.
Berufskrankheiten verursachen die meisten Todesfälle
Nach Angaben der BG Bau starben im Jahr 2025 insgesamt 470 Versicherte. Davon entfielen 396 Todesfälle auf Berufskrankheiten, während 74 Beschäftigte durch tödliche Arbeitsunfälle ums Leben kamen. Häufige Unfallursachen waren Abstürze, herabfallende oder kippende Bauteile sowie Fahrzeuge auf Baustellen. Asbestbedingte Erkrankungen wie Mesotheliom, Lungenkrebs oder Asbestose machten den größten Anteil der tödlichen Berufskrankheiten aus.
Mehr Verdachtsanzeigen bei Berufskrankheiten
Auch die Zahl der Verdachtsanzeigen auf Berufskrankheiten steigt weiter. Im Jahr 2025 gingen bei der BG Bau insgesamt 22.102 Meldungen ein. Das entspricht einem Plus von 4,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr und rund einem Drittel mehr als 2021. Häufig gemeldet wurden Lärmschwerhörigkeit, Hautkrebs durch UV-Strahlung, Erkrankungen der Lendenwirbelsäule, Gonarthrose und Verletzungen der Rotatorenmanschette. Auf asbestbedingte Erkrankungen entfielen 2.304 Verdachtsanzeigen.
Arbeitsunfälle sinken auf Tiefstand
Positiv entwickelt sich dagegen das Unfallgeschehen. Mit 89.113 meldepflichtigen Arbeitsunfällen wurde 2025 erstmals die Marke von 90.000 unterschritten. Gegenüber 2024 entspricht das einem Rückgang um 2,9 Prozent. Auch die Unfallquote je 1.000 Vollbeschäftigte sank erneut. Die Zahlen zeigen, dass Prävention bei akuten Unfallgefahren zunehmend Wirkung entfaltet.
Neue Gefahrstoffverordnung verschärft Anforderungen
Zusätzlichen Handlungsdruck erzeugt die novellierte Gefahrstoffverordnung. Sie erweitert unter bestimmten Voraussetzungen den Kreis der Betriebe, die Arbeiten an asbesthaltigen Materialien durchführen dürfen, insbesondere im Ausbauhandwerk. Zugleich steigen die Anforderungen an Prüfung, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen sowie Anzeige- und Nachweispflichten.
Rechtssicherer Umgang wird zentral
Ab dem 20. Dezember 2026 werden bestimmte Abbrucharbeiten im niedrigen und mittleren Risikobereich genehmigungspflichtig. Für Bauunternehmen und Handwerksbetriebe wird der professionelle Umgang mit Asbest damit zu einer zentralen Voraussetzung für rechtssichere Arbeiten im Gebäudebestand. Entscheidend bleiben eine frühzeitige Gefährdungsbeurteilung, klare Schutzkonzepte und eine konsequente Prävention.
Quelle: www.meistertipp.de