Einfache Bauvorschriften in Mecklenburg-Vorpommern
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern plant, Bauvorschriften zu vereinfachen, um den Wohnungsbau und die Energiewende zu beschleunigen. Ziel ist es, den Bauprozess zu entbürokratisieren und damit schneller und effizienter zu gestalten.
Neue Regelungen für Wärmepumpen und Solaranlagen
Zu den geplanten Änderungen gehören Regelungen, die Wärmepumpen und Solaranlagen betreffen. Zukünftig sollen Außeneinheiten von Wärmepumpen mit bis zu zwei Metern Höhe und drei Metern Breite keine Abstandsflächen mehr erfordern. Auch bei Solarthermie- und Photovoltaikanlagen auf Dächern sollen die Abstände zu Nachbargrundstücken verringert werden, was eine Installation von mehr Modulen ermöglicht.
Stellplatzpflicht und genehmigungsfreies Bauen
Bei der Schaffung neuen Wohnraums, sei es durch Dachausbau, Umnutzung oder Aufstockung, soll die Stellplatzpflicht entfallen. Ebenso wird das genehmigungsfreie Bauen auf Dachgeschosse im Innenbereich erweitert. Dies soll den Ausbau von Wohnraum erleichtern, ohne zusätzliche bürokratische Hürden.
Erweiterte Bauvorlageberechtigung für Handwerker
Eine weitere zentrale Neuerung betrifft die Bauvorlageberechtigung. Künftig sollen nicht nur Architekten und Bauingenieure Bauanträge einreichen dürfen, sondern auch bestimmte Handwerksmeister und Techniker. Diese sogenannte „Kleine Bauvorlagenberechtigung“ existiert bereits in anderen Bundesländern und soll den Bauprozess in Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls vereinfachen.
Änderungen im Genehmigungsverfahren
Um die Bearbeitungszeit von Bauanträgen zu verkürzen, sollen die Fristen im vereinfachten Genehmigungsverfahren angepasst werden. Konkrete Details zu diesen Änderungen wurden jedoch noch nicht genannt. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen begrüßte diese Schritte als notwendig, um den Bauprozess zu beschleunigen und den Wohnungsbau voranzutreiben.