Eigentümerrechte gestärkt: Der Data Act im Überblick

Eigentümerrechte gestärkt: Der Data Act im Überblick

Eigentümerrechte gestärkt: Der Data Act im Überblick

  • Vergaberecht & Baurecht
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Am 11. Januar 2024 trat der Data Act der Europäischen Union in Kraft, der den Umgang mit Daten von vernetzten Produkten und Dienstleistungen regelt. Das Gesetz soll den Zugang und die Nutzung von Daten aus vernetzten Geräten erleichtern und damit die digitale Wirtschaft in der EU gerechter gestalten.

Geltungsbeginn und betroffene Produkte

Ab dem 12. September 2025 gilt der Data Act in der gesamten EU und betrifft insbesondere Daten von Internet of Things (IoT)-Geräten.

Betroffene Unternehmen und Kernregelungen

Der Data Act gilt für alle Industriezweige und betrifft Unternehmen, die Nutzungsdaten in der EU sammeln. Hersteller von IoT-Geräten müssen anderen Firmen Zugang zu den Daten gewähren, um neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen.

Pflichten der Dateninhaber und Stärkung der Nutzerrechte

Dateninhaber müssen Nutzer über den Zugang und die Weitergabe von Daten informieren. Der Data Act stärkt die Rechte der Nutzer, unter anderem bezüglich ihrer Datenkontrolle und Kündigungsfristen.

Strafen bei Verstößen

Verstöße gegen den Data Act können mit hohen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Vorteile für das Handwerk

Der Data Act ermöglicht es, dass Daten von Maschinen an Handwerksbetriebe weitergegeben werden können, ohne dass der Hersteller dies verhindern kann. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für Reparatur- und Wartungsarbeiten im Handwerk.