Wegfall von Sicherheitsbeauftragten: 123.000 Stellen betroffen
Das Bundesarbeitsministerium will Unternehmen beim Arbeitsschutz von Bürokratie entlasten und plant die Abschaffung von mehr als 123.000 Sicherheitsbeauftragten in deutschen Betrieben. Nach Angaben des Hauses von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) soll das Schutzniveau für Beschäftigte dennoch erhalten bleiben. Laut einem internen Konzept des Ministeriums sollen die Maßnahmen Teil einer umfassenden Reform sein, die in drei Schritten umgesetzt wird.
Bereits die ersten beiden Reformpakete sollen der Wirtschaft jährlich rund 200 Millionen Euro an Entlastungen bringen. Vorgesehen ist unter anderem, dass Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten künftig keinen Sicherheitsbeauftragten mehr bestellen müssen. In Betrieben bis 250 Mitarbeitende soll nur noch eine Person diese Aufgabe übernehmen. Die geplante Einsparung für die Wirtschaft wird mit rund 135 Millionen Euro beziffert.
Abschaffung von Spezialbeauftragten und Verordnungen
Neben Sicherheitsbeauftragten sollen auch bestimmte Fachfunktionen entfallen. So ist vorgesehen, die sogenannten Druckluftbeauftragten im Zuge der Außerkraftsetzung der Druckluftverordnung abzuschaffen. Diese Regelung betrifft Tätigkeiten in Arbeitsumgebungen mit Überdruck, wie etwa im Tiefbau. Die noch relevanten Bestimmungen sollen künftig in bestehende Arbeitsschutzverordnungen integriert werden.
Zudem sieht das Konzept den Abbau weiterer Formerfordernisse vor: Schriftliche Nachweise sollen zunehmend durch digitale Verfahren ersetzt werden, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Arbeitgeberverbände hatten wiederholt gefordert, Papierpflichten abzuschaffen, um Automatisierung und Digitalisierung zu erleichtern.
Kritik von Gewerkschaften und Unfallversicherung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) äußern scharfe Kritik an den Plänen. Vertreter der DGUV warnen, dass Einsparungen im Arbeitsschutz langfristig zu höheren Unfallrisiken und damit zu steigenden Kosten führen könnten. Sicherheitsbeauftragte entlasteten Unternehmen bei der Umsetzung gesetzlicher Pflichten und sorgten für ein sicheres Arbeitsumfeld.
Auch der DGB kritisiert, dass insbesondere kleinere Betriebe ohne Sicherheitsbeauftragte den Zugang zu qualifiziertem Fachwissen verlieren würden. Damit gehe eine wichtige Unterstützung für sicheres und gesundes Arbeiten verloren. Die Verantwortung für Arbeitsschutz und Haftungsfragen liege künftig wieder vollständig bei den Arbeitgebern.
Weitere Schritte und politische Einordnung
Die Reform ist Teil eines größeren Programms zum Bürokratieabbau, das auch auf eine Initiative von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) zurückgeht. Bis Ende des Jahres sollen erste Maßnahmen eingeleitet werden. Danach ist ein Dialog mit Sozialpartnern und Fachverbänden geplant, um einfachere und praxisnahe Regelungen im Arbeitsschutz zu entwickeln.