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Vergabebeschleunigungsgesetz zwischen Aufbruch und Zielkonflikt
Mit dem Vergabebeschleunigungsgesetz sollen öffentliche Aufträge schneller vergeben, Verfahren digitalisiert und Infrastrukturprojekte zügiger umgesetzt werden. Für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und öffentliche Auftraggeber geht es dabei um Milliardeninvestitionen und die Frage, ob die angekündigte Beschleunigung tatsächlich in der Praxis ankommt. Vor allem bei aus dem Sondervermögen finanzierten Bauvorhaben sowie bei Verkehrsprojekten des Bundes werden neue Spielräume eröffnet. Künftig sind dort neben Fach- und Teillosvergaben auch Gesamtvergaben aus zeitlichen Gründen möglich.
Losgrundsatz bleibt zentrale Leitlinie
Zugleich bleibt der Losgrundsatz grundsätzlich bestehen. Öffentliche Auftraggeber sind damit weiterhin verpflichtet, größere Aufträge in kleinere Lose aufzuteilen. Das stärkt vor allem die Beteiligung regionaler und mittelständischer Betriebe an Ausschreibungen. Aus Sicht von Handwerk und Baugewerbe liegt darin ein wesentlicher Punkt des Gesetzes. Der Erhalt dieser Struktur gilt als wichtiges Signal für fairen Wettbewerb und für die Einbindung kleiner und mittlerer Unternehmen in die anstehenden Infrastrukturmaßnahmen.
Streitpunkt serielles und modulares Bauen
Deutlich kritischer fällt die Bewertung im Wohnungs- und Fertigbausektor aus. Dort wächst die Sorge, dass das Gesetz hinter seinem eigenen Anspruch zurückbleibt. Vor allem für serielles und modulares Bauen werden neue Hürden gesehen. Statt schnellerer Verfahren und besserer Rahmenbedingungen für bezahlbaren Wohnraum rückt damit die Frage in den Vordergrund, ob die Regelungen innovative Bauweisen eher hemmen als beschleunigen. Gerade dort, wo standardisierte und industriell geprägte Prozesse als Hebel für mehr Tempo gelten, wird das Gesetz deshalb als unzureichend bewertet.
Entscheidend wird die Umsetzung vor Ort
Ob das Vergabebeschleunigungsgesetz tatsächlich neue Aufträge, weniger Bürokratie und schnellere Verfahren bringt, entscheidet sich nun in der Anwendung durch Behörden, Kommunen und Vergabestellen. Dort wird sich zeigen, ob die neuen Spielräume genutzt werden und ob der angekündigte Beschleunigungseffekt eintritt. Zusätzliche Bedeutung erhält dabei die vorgesehene Evaluation bis Ende 2027. Spätestens dann wird deutlich werden, ob das Gesetz zu einem spürbaren Impuls für die Bauwirtschaft wird oder ob es bei einem politischen Kompromiss mit begrenzter Wirkung bleibt.
Quelle: www.meistertipp.de