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Streit um Bauabfall an der B33 legt Probleme offen
Beim Ausbau der Bundesstraße B33 bei Allensbach ist ein Streit über die richtige Einstufung von Bauabfällen entstanden. Der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung sieht darin nicht nur einen Einzelfall, sondern ein strukturelles Vollzugsproblem beim Umgang mit Bauabfällen in Deutschland. Im Mittelpunkt steht der Konflikt zwischen öffentlichem Auftraggeber und Entsorgungsunternehmen über die Deklaration von Abbruchmaterial. Nach Angaben des Unternehmens bestanden frühzeitig Zweifel an der Einstufung. Zudem wurden Risiken gesehen, dass Schadstoffe durch Niederschläge ausgewaschen und in Richtung Bodensee verlagert werden könnten. Nachdem eine angeregte Nachbeprobung offenbar ausblieb und das Unternehmen sich weigerte, das Material als unbedenklich einzustufen und abzutransportieren, wurde das Vertragsverhältnis beendet.
Fehlerhafte Einstufung mit weitreichenden Folgen
Eine eigene Probenahme des Unternehmens bestätigte nach dessen Darstellung die ursprünglichen Zweifel. Demnach könnte zumindest ein Teil des Materials als gefährlicher Abfall einzustufen sein. Für Bauunternehmen und Entsorger ist die korrekte Deklaration von zentraler Bedeutung, weil davon Entsorgungswege, Kosten und rechtliche Risiken abhängen. Der bvse kritisiert, dass regelkonformes Handeln in solchen Fällen zum Nachteil für die betroffenen Unternehmen werden kann. Gerade bei der Vorerkundung, Probenahme und Analytik von Bauabfällen sieht der Verband in der Praxis wiederkehrende Defizite.
Umwelt- und Wettbewerbsfragen rücken in den Fokus
Besondere Brisanz erhält der Fall durch den Standort in der Nähe des Bodensees. Behörden haben bereits Belastungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen sowie Auffälligkeiten bei Asbest bestätigt. Beim Ausbau der B33 fallen rund 4.000 Tonnen Betonabbruch und etwa 160 Tonnen belasteter Straßenaufbruch an. Für 51 Tonnen Material ist eine gesonderte Asbestentsorgung vorgesehen. Auch wenn Behörden derzeit keine akuten Beanstandungen sehen, bleiben Fragen zur Auswaschung und Verlagerung von Schadstoffen bestehen. Für die Branche geht es damit nicht nur um Umweltschutz, sondern auch um faire Wettbewerbsbedingungen. Fehlerhafte Einstufungen benachteiligen Betriebe, die gesetzliche Vorgaben konsequent einhalten.
Rufe nach strengeren Kontrollen
Der bvse fordert eine bundesweit einheitliche und konsequente Anwendung der bestehenden Regelwerke. Vor allem bei Vorerkundung und Deklaration von Bauabfällen müsse die behördliche Kontrolle verstärkt werden. Der Fall Allensbach zeigt, wie stark Bauabfallmanagement inzwischen über rechtliche Sicherheit, Kosten und Wettbewerbsfähigkeit mitentscheidet.
Quelle: www.meistertipp.de