
Kommentare zur Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Das Bundesumweltministerium arbeitet an der Überführung der reformierten EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) in nationales Recht. Der vorgelegte Referentenentwurf zur Chemikalien-Klimaschutzverordnung legt dabei den Schwerpunkt auf Zertifizierungspflichten, Mindestanforderungen an Personen und Unternehmen sowie neue verpflichtende Auffrischungskurse.
Abgrenzung zwischen Umwelt- und Handwerksrecht
In der Stellungnahme betonen die Verbände, dass eine Sachkundebescheinigung nicht automatisch zu einem Eintrag in die Handwerksrolle führen darf. In der Vergangenheit sei es hier häufig zu einer Vermischung von Umwelt- und Handwerksrecht gekommen.
Schnelles Inkrafttreten und Start der Auffrischungskurse
Ein zügiges Inkrafttreten der Verordnung wird als zwingend notwendig erachtet, da die verpflichtenden Auffrischungskurse erst danach beginnen können. Angesichts der großen Zahl betroffener Fachkräfte sei ein schneller Start der Schulungen entscheidend.
Forderung nach finanzieller Unterstützung
Analog zur Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe fordern die Verbände, dass auch die Zertifizierungs- und Auffrischungskurse im Rahmen der Chemikalien-Klimaschutzverordnung finanziell unterstützt werden.
Stärkung der Kreislaufwirtschaft
Besonders begrüßt wird, dass der Nachweis praktischer Fähigkeiten in den Auffrischungskursen über eine Selbsterklärung möglich sein soll. Zudem wird vorgeschlagen, Anreize für das sortenreine Sammeln von Kältemitteln zu schaffen, um die Kreislaufwirtschaft im Bereich Kältemittel zu stärken.
Beschränkung von Sachkundebescheinigungen
Ein weiterer Vorschlag sieht vor, Sachkundebescheinigungen auf bestimmte Tätigkeitsfelder zu beschränken. Damit könnten Bescheinigungen beispielsweise nur für Arbeiten an Wärmepumpen oder Klimaanlagen gelten oder auf Reparaturen von Weißer Ware begrenzt werden.
Mindestanforderungen an Schulungen
Schließlich fordern die Organisationen, dass nicht nur die Prüfungen, sondern auch die Schulungen selbst Mindestanforderungen erfüllen müssen. Nur so könne die Qualität der Sachkundenachweise langfristig gesichert werden.