IMK zur GEG-Novelle: Anpassungen statt Zuspitzung
Die Bundesregierung arbeitet an einer Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dr. Tom Bauermann vom Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung sieht die öffentlich bekannten Positionen innerhalb der Koalition deutlich auseinanderliegen. Schlagworte wie Übersubventionierung und Überregulierung erschwerten eine sachliche Debatte und könnten auch Verbraucherinnen und Verbraucher belasten.
Ausgangslage und Zielpfad
Für 2024 beziffert die Analyse die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor auf etwa 101 Millionen Tonnen und damit fünf Prozent über dem Zielwert nach Klimaschutzgesetz (KSG); Erdgas und Heizöl würden in rund 75 Prozent der Heizungsanlagen genutzt. Das KSG verpflichtet zur weitgehenden Klimaneutralität bis 2045, zudem soll der Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor infolge der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EER) bis 2030 auf 46 bis 50 Prozent steigen. Ab 2028 soll ETS II starten; Bauermann erwartet steigende Kosten für fossile Wärme und betont die Belastung unterer und mittlerer Einkommen. Um die Ziele zu erreichen, müsse die Sanierungsrate von unter einem Prozent pro Jahr auf etwa 1,7 Prozent steigen; das GEG verlangt für neue Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme.
Förderung und Grenzen der CO2-Bepreisung
Für 2025 sind laut Analyse rund 15 Milliarden Euro BEG-Förderung eingeplant, für 2026 12 Milliarden Euro; Bauermann verweist zur Einordnung auf 117 Milliarden Euro Subventionen laut Subventionsbericht 2025. Zudem nennt er eine Hebelwirkung: Auf einen Euro Bundesförderung in Bestandswohngebäuden kamen zuletzt drei Euro private Investitionen. Eine alleinige CO2-Bepreisung hält er im Gebäudebereich für unzureichend, unter anderem wegen Fehleinschätzungen der Haushalte sowie Finanzierungshemmnissen wie hohen Zinsen oder fehlendem Eigenkapital. Als soziale Risikogröße nennt er: Bei 275 Euro pro Tonne CO2 müssten Teile der einkommensschwächsten Haushalte 2,5 bis 5 Prozent ihres Jahreseinkommens für die CO2-Bepreisung von Wärme aufbringen, bei 200 Euro knapp 1,8 bis 3,7 Prozent.
Sanierungskapital als Ergänzung
Als Instrument ohne dauerhafte Zusatzbelastung des Bundeshaushalts beschreibt Bauermann das vom IMK 2023 vorgeschlagene staatliche Sanierungskapital: Der Staat übernimmt zunächst Sanierungskosten, Eigentümer zahlen zeitlich gestreckt zurück, orientiert an hypothetisch eingesparten Betriebskosten; als Eigenanteil gelten Ohnehin-Kosten einer Öl- oder Gasheizung. Darüber hinausgehende Kosten sollen über ein zinsgünstiges KfW-Darlehen finanziert werden, dessen Zinsen laut Analyse derzeit bei etwa 2,3 bis 2,8 Prozent liegen. Für die Reform empfiehlt Bauermann, klare Regeln für grüne Wärme beizubehalten, Förderung nicht willkürlich zu kürzen und stärker nach Einkommen zu staffeln; Härtefallregelungen könnten bestehen bleiben und ausgeweitet werden.