GEG-Novelle 2026: Umsetzungsorientierte Reform

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GEG-Novelle 2026: Umsetzungsorientierte Reform

  • Politik
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Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes soll nach Einschätzung der Bundesarchitektenkammer nicht nur technische Anforderungen regeln, sondern Investitionsbereitschaft, Planungssicherheit und die Zukunftsfähigkeit der Branche beeinflussen. Die Kammer hat dazu ein Eckpunktepapier vorgelegt und fordert eine verlässliche, planungsnahe und umsetzungsorientierte Reform im Einklang mit den europäischen Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie EPBD und mit Blick auf die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Branche.

Lebenszyklusanforderungen früh in die Planung integrieren

Mit der EPBD wird die Deklaration lebenszyklusbezogener Treibhausgasemissionen verbindlich, entscheidend ist die nationale Ausgestaltung. Lebenszyklusanforderungen sollen nach Auffassung der Kammer nicht erst am Projektende als nachgelagerter Rechenschritt behandelt werden, sondern von Beginn an als Steuerungsinstrument im Entwurf wirken. Begründet wird dies damit, dass wesentliche Entscheidungen zu Material, Konstruktion und Gebäudestruktur in frühen Planungsphasen getroffen werden und spätere Korrekturen dann nur noch begrenzt möglich sind.

Bestand aktivieren und GEG mit BEG verzahnen

Der klimapolitische Schwerpunkt verlagert sich nach Darstellung der Kammer in den Gebäudebestand, zugleich verschärft die EPBD die Anforderungen, unter anderem durch Mindestenergieanforderungen für Nichtwohngebäude. Damit Sanierungen ausgelöst und nicht blockiert werden, sollen ordnungsrechtliche Pflichten im GEG und die finanzielle Flankierung über die BEG kohärent zusammenspielen. Im Bestand komme es weniger auf ein perfektes Endniveau als auf den nächsten wirksamen Schritt an; eine Steuerungslogik solle reale Einsparfortschritte honorieren und Wirtschaftlichkeitslücken adressieren, um Gebäude mit hohem Sanierungsbedarf zu aktivieren.

Vollzug im Bestand und Rolle der Planung

Für den Vollzug sieht die Kammer die Notwendigkeit eines verlässlichen Übersetzers zwischen generischer Regel und konkretem Gebäude. Gerade im Bestand seien technische, wirtschaftliche und bauliche Rahmenbedingungen häufig eng gesetzt, pauschale Lösungen griffen zu kurz. Architektinnen und Architekten wird dabei eine Scharnierfunktion zwischen gesetzlichen Vorgaben und gebäudespezifischer Realität zugeschrieben.

Gebäudedatenbank als Infrastruktur für Sanierungspfade

Die EPBD sieht den Aufbau nationaler Gebäudedatenstrukturen vor. Für Deutschland solle daraus nach Auffassung der Kammer eine aktivierende Infrastruktur entstehen. Eine Gebäudedatenbank solle Eigentümerinnen und Eigentümern Orientierung geben, etwa zu Einstufung, Pflichten, Fristen, Sanierungspfaden, verfügbaren Förderinstrumenten sowie geeigneten Expertinnen und Experten, und Sanierungsprozesse anstoßen, strukturieren und vereinfachen.

Position der Bundesarchitektenkammer

BAK-Präsidentin Andrea Gebhard betont in diesem Zusammenhang, dass die Transformation im Gebäudebestand klare und verlässliche Rahmenbedingungen sowie Anforderungen benötige, die im Planungsprozess wirken. Die Rolle von Architektinnen und Architekten wird dabei als entscheidend beschrieben, um Vorgaben in konkrete und wirtschaftlich tragfähige Lösungen zu übersetzen; eine GEG-Novelle solle diese Funktion stärken, um Qualität, Investitionsbereitschaft und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.