Gebäudetyp E soll einfacheres und günstigeres Bauen ermöglichen

Gebäudetyp E soll einfacheres und günstigeres Bauen ermöglichen Bild: stock.adobe.com

Gebäudetyp E soll einfacheres und günstigeres Bauen ermöglichen

  • Hochbau
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Mit dem Gebäudetyp E will die Bundesregierung den Wohnungsbau schneller und günstiger machen. Ziel ist es, Baukosten zu senken, Bürokratie zu reduzieren und zugleich Sicherheit, Gesundheit und Klimaschutz nicht zu gefährden. Grundlage soll ein neuer Gesetzentwurf werden, der Bauherren, Architekten und Bauunternehmen mehr Rechtssicherheit beim bewussten Verzicht auf bestimmte nicht sicherheitsrelevante Standards gibt.

Ministerinnen besuchen Beispielprojekt

Bundesbauministerin Verena Hubertz und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig besuchten dazu ein Mehrparteienhaus in Berlin-Neukölln, das bereits nach Prinzipien des Gebäudetyps E errichtet wurde. Begleitet wurden sie von Julia Dahlhaus von DMSW Architekten Berlin sowie Alexander Poetzsch, Präsident des Bundes Deutscher Architektinnen und Architekten. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie sich Kosten senken lassen, ohne gesetzliche Anforderungen an Sicherheit oder Nachhaltigkeit zu unterschreiten.

Abweichungen vertraglich regeln

Der Gebäudetyp E soll ermöglichen, dass Vertragsparteien klar festlegen können, auf welche technisch nicht zwingenden Standards verzichtet wird. Damit sollen spätere Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums schafft der Gesetzentwurf erstmals einen zivilrechtlichen Rahmen für solche Vereinbarungen. Zwingende Standards für Sicherheit und Gesundheit sollen weiterhin gelten.

Einsparungen durch reduzierte Ausstattung

Das besichtigte Wohnhaus zeigt nach Angaben der Beteiligten, wie einfache Planungsansätze Baukosten reduzieren können. Dazu zählen sichtbare Installationen, Sichtbeton statt Tapeten, kompakte Grundrisse und reduzierte Haustechnik. Gleichzeitig nutzt das Gebäude vollständig erneuerbare Energien. Einsparpotenziale sehen die Planer auch bei technischen Anforderungen und Normen, etwa in den Bereichen Schallschutz, Tragwerksplanung und Materialeinsatz.

Erfahrungen der Länder einbeziehen

Parallel zur gesetzlichen Regelung will der Bund erfolgreiche Ansätze aus den Ländern stärker bündeln. Hubertz verwies unter anderem auf den Hamburger Standard sowie Initiativen in Schleswig-Holstein und Bayern. Einheitlichere Rahmenbedingungen könnten den Planungsaufwand reduzieren und die Umsetzung vergleichbarer Projekte über Ländergrenzen hinweg erleichtern.

Handwerk als Praxispartner

Die Bundesbauministerin betonte zudem die Bedeutung des Handwerks für pragmatische Lösungen auf der Baustelle. Gerade im Zusammenspiel von Planung und Ausführung könnten einfache, funktionale und wirtschaftliche Lösungen entstehen. Der Gesetzentwurf soll zunächst in die Ressort- und Verbändeabstimmung gehen. Ein Kabinettsbeschluss wird in der zweiten Jahreshälfte angestrebt.

Quelle: www.meistertipp.de
  • Cordula Kiefer