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Flyer informiert Eigentümer über Arbeitsschutz auf dem Dach
Dachdeckerbetriebe können ihren Kunden ab sofort einen Flyer zur Vorbereitung von Dacharbeiten mitgeben. Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft und der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks haben das Dokument gemeinsam veröffentlicht. Es richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer und fasst deren Pflichten vor der Beauftragung zusammen.
Pflichten der Eigentümer
Eigentümer müssen Fachbetriebe frühzeitig über besondere Gefahren am Gebäude informieren. Dazu zählen etwa Lichtkuppeln, Dachfenster oder Solaranlagen. Außerdem müssen sichere Zugänge zum Dach ermöglicht werden. Fehlen dauerhafte Schutzeinrichtungen, plant der Betrieb die notwendigen Schutzmaßnahmen.
Schutzmaßnahmen beauftragen
Die Verantwortung für die sichere Ausführung der Arbeiten bleibt beim Fachbetrieb. Notwendige Schutzmaßnahmen wie Gerüste, Abdeckungen oder die Sicherung von Lichtkuppeln müssen jedoch von den Eigentümern beauftragt werden. Der Flyer macht diese Aufgabenteilung nachvollziehbar und kann Missverständnisse vor Beginn der Arbeiten reduzieren.
Vorteil für Betriebe
Für Dachdeckerbetriebe kann das Dokument die Abstimmung mit Kunden erleichtern. Werden Gefahren und Schutzmaßnahmen früh besprochen, lassen sich Verzögerungen, Unklarheiten und Haftungsrisiken besser vermeiden. Zugleich verbessert eine klare Vorbereitung die Sicherheit der Beschäftigten auf der Baustelle.
Sicherheit auch bei kleinen Arbeiten
BG BAU und ZVDH betonen, dass Arbeitsschutz nicht nur bei großen Sanierungen relevant ist. Auch kleinere Reparaturen oder kurzfristige Einsätze auf dem Dach können erhebliche Risiken mit sich bringen. Schutzmaßnahmen müssen deshalb bereits bei der Planung berücksichtigt werden.
Checkliste als praktische Hilfe
Der Flyer enthält eine Checkliste zur Vorbereitung von Dacharbeiten und steht auf der Website der BG BAU bereit. Ergänzende Informationen bietet die Initiative Sicher auf dem Dach. Für Betriebe ist das Dokument ein praktisches Hilfsmittel, um Kunden frühzeitig über Anforderungen und Zuständigkeiten zu informieren.
Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de