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Energieausweis vor neuen Vorgaben
Die novellierte europäische Gebäuderichtlinie EPBD soll den Energieausweis in Deutschland grundlegend verändern. Die Bundesregierung arbeitet an der Umsetzung in nationales Recht. Kernstück ist eine EU-weit einheitliche Energieeffizienzskala von A bis G. Sie ersetzt die in Deutschland bisher gebräuchliche Einteilung von A+ bis H. Die Klasse A bleibt künftig Nullemissionsgebäuden vorbehalten, die vor Ort keine CO₂-Emissionen aus fossilen Brennstoffen verursachen. Energetisch schwache Bestandsgebäude werden dadurch sichtbarer und besser vergleichbar.
Ausweispflicht soll ausgeweitet werden
Die Richtlinie sieht vor, dass ein gültiger Energieausweis künftig nicht mehr nur bei Verkauf oder Vermietung erforderlich ist. Auch bei größeren Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen soll die Pflicht greifen. Für Immobilieneigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften bedeutet das strengere Anforderungen, mehr Transparenz und voraussichtlich höhere Kosten bei der Erstellung.
Klimaziele für den Gebäudebestand
Die EPBD ist Teil des Fit-for-55-Pakets der EU-Kommission und zielt auf einen weitgehend klimaneutralen Gebäudebestand bis 2050. Der durchschnittliche Primärenergieverbrauch von Wohngebäuden soll bis 2030 um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Für Nichtwohngebäude gelten schärfere Vorgaben. Die ineffizientesten Gebäude müssen schrittweise bis 2033 saniert werden.
Umsetzung über nationales Recht
Eine unmittelbare Sanierungspflicht für einzelne Wohngebäude enthält die Richtlinie nicht. In Deutschland wird die Umsetzung voraussichtlich über eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sowie weitere Rechtsvorschriften erfolgen. Bestehende Energieausweise, die nach geltendem Recht ausgestellt wurden, behalten nach aktuellem Stand ihre reguläre Gültigkeit von zehn Jahren. Eine nachträgliche Anpassung oder ein Ersatz ist nicht erforderlich.
Höherer Aufwand bei künftigen Ausweisen
Wer derzeit einen Energieausweis beauftragt, arbeitet noch nach den geltenden Anforderungen und mit vergleichsweise geringem Erstellungsaufwand. Mit den erwarteten höheren Dokumentationspflichten, einem größeren Datenumfang und zusätzlichen Prüfanforderungen dürfte die Ausweiserstellung aufwendiger und kostspieliger werden. Ein heute ausgestellter Energieausweis schafft Planungssicherheit für bis zu zehn Jahre, unabhängig von künftigen regulatorischen Entwicklungen.