BVI fordert entschlossene Reform des Gebäudeenergiegesetzes
Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz überarbeiten und dafür bis Ende Januar Eckpunkte vorlegen; Ende Februar soll das Kabinett die Reform beschließen. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. begrüßt den Schritt, warnt jedoch vor einer Reform ohne grundlegende Korrekturen und verweist auf eine seit Jahren unter einem Prozent stagnierende Sanierungsquote sowie auf Millionen Eigentumswohnungen, die bei der GEG-Reform der Ampel aus Sicht des Verbandes unberücksichtigt geblieben seien, obwohl sie 25 Prozent des Gebäudebestands ausmachten.
Kritik an Halbherzigkeit und Praxisferne
Der BVI sieht in einer neuerlichen Novellierung die Chance, Korrekturen nachzuholen, damit die Energiewende im Gebäudebestand sozialverträglich und wirtschaftlich umgesetzt werden könne. BVI-Präsident Thomas Meier fordert im Vorfeld der Münsteraner Verwalterkonferenz eine entschlossene Reform, die die Belange von Wohnungseigentümern berücksichtigt und Vorgaben beim Heizungstausch vereinfacht, da die derzeit vorgesehenen Heizungslösungen für Mehrfamilienhäuser nach Einschätzung des Verbandes oft nicht praxistauglich, außerordentlich teuer oder nur mit hohem Aufwand realisierbar seien.
Zwangsaustausch intakter Heizungen
Als problematisch bewertet der Verband den Zwangsaustausch funktionierender Heizungen allein aufgrund ihres Alters. Zudem kritisiert der BVI Vorgaben für Fälle, in denen nur Teilbereiche betroffen sind: Wenn in einem Gebäude nur eine von mehreren Gasetagenheizungen irreparabel defekt sei, müssten Immobilienverwaltungen den Austausch der gesamten Anlage planen. Meier sieht darin zusätzliche CO2-Emissionen durch Produktion, Transport und Einbau neuer Anlagen sowie hohe Kosten ohne unmittelbaren ökologischen Nutzen und verweist auf eine kurzfristig verschlechterte Klimabilanz.
Technologieoffenheit und faktischer Wärmepumpendruck
Beim Thema Technologieoffenheit sieht der BVI ebenfalls Handlungsbedarf. Zwar lasse das Gesetz formal mehrere Heiztechnologien zu, politisch werde jedoch suggeriert, die Wärmepumpe sei die bevorzugte Lösung. In älteren, unsanierten Gebäuden sei die Umrüstung nach Darstellung des Verbands häufig teuer und technisch komplex; Meier verweist darauf, dass 2024 nur 4,4 Prozent aller Bestandswohnungen mit Wärmepumpen beheizt worden seien. Andere CO2-freundliche Systeme seien oft schwer realisierbar, etwa wegen Genehmigungsfragen, fehlender Infrastruktur oder Platzmangel, beispielsweise für einen Pelletbunker; zudem seien Fernwärme oder Wasserstoff vielerorts auf absehbare Zeit nicht verfügbar. Der BVI fordert, stärker die Gebäudehülle in den Mittelpunkt zu rücken und verweist darauf, dass eine bessere Dämmung bis zu 60 Prozent Heizenergie sparen könne.
Förderung ohne Planungssicherheit
Kritik richtet der Verband auch an die Förderpolitik. Ständige Änderungen, komplizierte Verfahren und unklare Zuständigkeiten erschwerten es Wohnungseigentümergemeinschaften, Fördermittel zu nutzen. Hinzu komme Unsicherheit, ob Maßnahmen überhaupt gefördert würden, da ein eigenes Programm für das Wohnungseigentum fehle; selbst mit Förderung blieben laut Meier häufig hohe Eigenanteile im fünf- bis sechsstelligen Bereich, was die Rücklagen vieler Eigentümer überfordere. Als Abhilfe nennt der BVI ein Förderprogramm, das auf hohe Kostenlasten und langwierige Entscheidungsprozesse von Wohnungseigentümergemeinschaften zugeschnitten ist.
Forderung nach Neustart im Gebäudebestand
Wie weit sich das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz vom aktuellen GEG unterscheiden wird, werde in den kommenden Wochen und Monaten diskutiert. Der BVI betont, dass kosmetische Korrekturen nicht ausreichten, und fordert einen Neustart, der Fehlkonstruktionen beseitigt, Vorgaben konsequent vereinfacht und verlässliche Förderbedingungen für Wohnungseigentümergemeinschaften schafft, um die Energiewende im Gebäudebestand voranzubringen.