Bundestag beschließt „Bau-Turbo“
Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Planungsprozesse erheblich beschleunigen soll. Mit dem „Bau-Turbo“ können Gemeinden künftig Bauvorhaben innerhalb von drei Monaten genehmigen, anstatt wie bisher oft mehrere Jahre zu benötigen. Die befristeten Sonderregeln gelten bis Ende 2030 und treten nach Zustimmung des Bundesrates in Kraft.
Abweichungen von Bebauungsplänen möglich
Das neue Verfahren erlaubt es, mit Zustimmung der Gemeinde auch dann zu bauen, wenn von bestehenden Bebauungsplänen abgewichen wird oder noch kein Plan vorliegt. Damit sollen nicht nur Wohnungen schneller entstehen, sondern auch Kitas, Schulen und Stadtteilbibliotheken.
Reaktionen aus der Bauwirtschaft
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) bewertet den Beschluss als wichtigen Schritt. Flexiblere Handlungsmöglichkeiten für Kommunen könnten neue Impulse für den Wohnungsbau setzen. Gleichzeitig warnt die Branche jedoch vor strukturellen Problemen: Hohe Baukosten, komplexe Vorschriften und fehlende finanzielle Anreize bremsen private Bauherren, die den Großteil neuer Wohnungen realisieren. Ohne zusätzliche Maßnahmen wie zinsgünstige Kredite und weniger Bürokratie drohe der „Bau-Turbo“ seine Wirkung zu verfehlen.
Unterstützung für Kommunen angekündigt
Um die Umsetzung voranzutreiben, plant das Bundesbauministerium praxisnahe Hilfen. Kommunen sollen durch einen Leitfaden und ein sogenanntes Umsetzungslabor unterstützt werden. Eine digitale Auftaktveranstaltung mit allen relevanten Akteuren ist für den 17. Oktober vorgesehen.