Bau-Turbo mit § 246e umsetzen

Bau-Turbo mit § 246e umsetzen

Bau-Turbo mit § 246e umsetzen

  • Politik
  • 3 Min

Der geplante § 246e BauGB ermöglicht es Städten und Gemeinden, befristet von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorschriften abzuweichen – vorausgesetzt, die Kommune stimmt ausdrücklich zu. So kann zusätzlicher Wohnraum entstehen, sei es durch Neubau, Umbau oder Umnutzung. Aufwendige Änderungen oder neue Bebauungspläne sind in solchen Fällen nicht erforderlich.

Forderungen des BDB

Der BDB knüpft klare Erwartungen an die Umsetzung des Bau-Turbos. Der beschleunigte Prozess müsse vorrangig dem sozialen Wohnungsbau dienen, um bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen. Zudem brauche es größere Wohneinheiten für Familien und Gemeinschaften sowie flexiblere Normen, die innovative Lösungen zulassen. Wichtig sei, dass die kommunale Planungshoheit gewahrt bleibt und Städte echten Handlungsspielraum für schnelle Stadtentwicklung erhalten.

Wohnungsbau am Limit

Die Dringlichkeit ist hoch: Deutschland verzeichnet derzeit die niedrigste Fertigstellungsrate bei Wohnungen seit Jahren. Eine frühere Novelle des Baugesetzbuchs ist bereits gescheitert. Ohne rasches Handeln drohen sich soziale Spannungen zu verschärfen und der Anspruch auf bezahlbares Wohnen bleibt unerfüllt.

Zeit für konkrete Umsetzung

Aus Sicht des BDB darf es nicht bei Ankündigungen bleiben. Entscheidend ist, die Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren endlich praktisch umzusetzen. Der Bau-Turbo gilt daher als ein zentrales Instrument, um den Wohnungsbau wieder in Gang zu bringen und die akute Wohnungskrise zu entschärfen.