Arbeitszeitgesetz soll wöchentliche Höchstarbeitszeit ermöglichen

Arbeitszeitgesetz soll wöchentliche Höchstarbeitszeit ermöglichen

Arbeitszeitgesetz soll wöchentliche Höchstarbeitszeit ermöglichen

  • Politik
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Die geplante Novelle des Arbeitszeitgesetzes soll künftig eine wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit ermöglichen. Ziel ist mehr Flexibilität für Unternehmen und Beschäftigte. In der Bauwirtschaft wird erwartet, dass sich Arbeitszeiten besser an Anfahrtswege, Projektabläufe, Logistik und Witterung anpassen lassen, um Leerlauf zu reduzieren und Baufortschritte zu beschleunigen.

ZDB sieht Baustellenrealität besser abgebildet

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes bewertet die Pläne als näher an der Praxis vieler Baustellen, insbesondere außerhalb von Ballungsräumen und bei zeitkritischen Infrastrukturmaßnahmen. ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa verweist auf den Wunsch nach flexibleren Modellen, um lange Anfahrten effizienter zu nutzen und Projekte zügiger abzuschließen. Er nennt gebündelte Arbeitszeiten bis Donnerstagabend als Option, um Arbeiten früher zu beenden, längere Wochenenden zu ermöglichen und freitags Baustellenfahrten zu reduzieren, auch im Straßenbau und bei größerer Entfernung zum Betrieb im Hochbau.

Bestehender Rahmen und erwartete Effekte

Schon heute erlaubt das Arbeitszeitgesetz tägliche Arbeitszeiten bis zu zehn Stunden, wenn im Ausgleichszeitraum im Schnitt acht Stunden eingehalten werden. Die Neuregelung soll diesen Spielraum systematisch nutzen und an europäische Vorgaben anpassen. Für Bauunternehmen werden Vorteile bei Planung und Personaldisposition erwartet, etwa durch längere Arbeitstage mit Ausgleich über zusätzliche freie Tage. Pakleppa sieht dadurch auch Modelle wie eine 4-Tage-Woche innerhalb der regulären 40-Stunden-Woche praxisnäher.

Quelle: www.meistertipp.de
  • Cordula Kiefer