BGL-Präsident fordert Mautbefreiung für den GaLaBau
Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL) äußert Verärgerung über die Nichtberücksichtigung des GaLaBaus in der Liste der von der erweiterten Maut befreiten Gewerbe, die vom Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht wurde.
Forderung nach Mautbefreiung
BGL-Präsident Thomas Banzhaf fordert eine Mautbefreiung für den GaLaBau und betont die Diskriminierung des Gewerbes durch die Entscheidung des Ministeriums. Er sieht eine klare Notwendigkeit, den Garten- und Landschaftsbau in die Liste der Ausnahmen aufzunehmen und fordert eine klare Ansage seitens des Bundesministers Wissing zugunsten der betroffenen Betriebe.
Hintergrund: Maut ab Juli 2024 und Öffnungsklausel
Ab dem 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht auf Nutzfahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von 3,5 bis 7,5 Tonnen erweitert. Das Bundesfernstraßenmautgesetz enthält eine Öffnungsklausel, die Werkverkehre des Handwerks, der Landwirtschaft und vergleichbarer Gewerbe von der Maut ausnimmt. Der BGL setzt sich weiterhin für eine Klarstellung ein, um Rechtsunsicherheit und Verärgerung der Betriebe zu vermeiden.