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Weniger Transparenz bei Vergaben kann Baukosten erhöhen
Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen bewertet die Liberalisierung kommunaler Vergaben in Nordrhein-Westfalen kritisch. Seit dem 1. Januar 2026 können Kommunen bei Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte auf zahlreiche Verfahrensregelungen der VOB/A verzichten. Grundlage dafür ist § 75a der Gemeindeordnung NRW.
Allgemeine Grundsätze statt VOB/A-Regeln
An die Stelle etablierter Verfahrensvorgaben treten allgemeine Grundsätze wie Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung. Nach Einschätzung der BVMB besteht jedoch die Gefahr, dass die neue Regelung in der Praxis zu weniger Wettbewerb und höheren Kosten führt.
Submissionsergebnisse als Planungsgrundlage
Besonders kritisch sieht der Verband den Verzicht auf die Mitteilung von Bietern und Angebotssummen nach der Submission. Diese Informationen helfen Unternehmen, ihre Zuschlagschancen einzuschätzen und Personal, Geräte sowie Nachunternehmer realistisch zu planen. Ohne diese Grundlage müssen Kapazitäten länger vorgehalten werden.
Mehr Risiko für mittelständische Betriebe
Fehlen Submissionsergebnisse, geraten Bauunternehmen in ein Dilemma. Sie müssen entweder auf eine mögliche Zuschlagsentscheidung warten oder parallel weitere Angebote kalkulieren. Dadurch steigt das Risiko, mehrere Aufträge gleichzeitig zu erhalten, ohne ausreichend Kapazitäten für deren Ausführung zu haben.
Kettenreaktion bei den Kosten
Nach Einschätzung der BVMB kann geringere Transparenz zu höheren Vorhaltekosten führen. Diese können wiederum die Angebotsbereitschaft senken. Wenn weniger Unternehmen Angebote abgeben, nimmt der Wettbewerb ab. Das kann am Ende zu höheren Preisen und steigenden Baukosten für öffentliche Auftraggeber führen.
Wettbewerb als Wirtschaftlichkeitsfaktor
Gerade im Bauwesen hängt die Wirtschaftlichkeit öffentlicher Beschaffungen stark von einer breiten Beteiligung leistungsfähiger Unternehmen ab. Jeder zusätzliche Bieter kann den Preis- und Qualitätswettbewerb stärken. Sinkt die Zahl der Angebote, kann auch die Wettbewerbsspannung nachlassen.
Transparenzstandards beibehalten
Die BVMB fordert Kommunen in Nordrhein-Westfalen auf, bei der Anwendung von § 75a GO NRW ausreichende Transparenzstandards zu sichern. Dazu zählen die Offenlegung wesentlicher Submissionsergebnisse, eine nachvollziehbare Dokumentation von Vergabeentscheidungen und verlässliche Informationsmöglichkeiten für den Markt.