KI-Transparenzpflichten gelten auch für Handwerksbetriebe

KI-Transparenzpflichten gelten auch für Handwerksbetriebe Bild: stock.adobe.com

KI-Transparenzpflichten gelten auch für Handwerksbetriebe

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Seit dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten nach Artikel 50 der europäischen KI-Verordnung. Sie betreffen nicht nur Technologieunternehmen, sondern auch Handwerksbetriebe, die Künstliche Intelligenz im Arbeitsalltag einsetzen. Dazu zählen etwa KI-Chatbots, KI-generierte Bilder, Texte oder Nachrichten im Kundenkontakt.

Kennzeichnung bei KI-Inhalten

Wer realistisch wirkende KI-Bilder, Videos oder Audiodateien veröffentlicht, muss diese grundsätzlich als KI-generiert kennzeichnen. Das kann etwa bei Werbebildern relevant werden, die scheinbar reale Personen oder Kundensituationen zeigen. Reine Illustrationen, einfache grafische Darstellungen oder nur leicht bearbeitete Fotos fallen dagegen nicht automatisch unter diese Pflicht.

Texte mit öffentlichem Interesse

Auch KI-generierte Texte können kennzeichnungspflichtig sein, wenn sie Inhalte von öffentlichem Interesse betreffen. Wird KI nur als Rechtschreibprüfung, Synonymhilfe oder Formulierungshilfe genutzt, greift die Pflicht in der Regel nicht. Fachliche Inhalte, etwa zu Technik, Energie oder Förderfragen, sollten jedoch überprüft und redaktionell verantwortet oder entsprechend gekennzeichnet werden.

Chatbots und Kundenkontakt

Setzt ein Betrieb auf seiner Website einen KI-Chatbot ein, muss für Nutzer sofort erkennbar sein, dass sie mit einer KI kommunizieren. Das gilt auch für sprachbasierte Systeme am Telefon oder KI-generierte Nachrichten im Kundenkontakt. Meist reicht ein klarer Hinweis zu Beginn des Austauschs.

KI-Kompetenz und Schulung

Betriebe müssen sicherstellen, dass Beschäftigte beim Einsatz von KI ausreichend geschult sind. Dabei geht es auch um den Umgang mit Kunden-, Auftrags- und personenbezogenen Daten, die nicht ohne Weiteres in öffentliche KI-Systeme eingegeben werden dürfen. Die Qualifizierung sollte zum tatsächlichen Einsatz der jeweiligen KI-Anwendung passen.

Bestandsaufnahme im Betrieb

Empfohlen wird eine systematische Bestandsaufnahme. Betriebe sollten erfassen, welche KI-Tools sie nutzen, welche KI-Funktionen bereits in bestehender Software enthalten sind und welcher Risikokategorie diese Anwendungen zuzuordnen sind. Interne Regeln, Schulungen und Nachweise sollten nachvollziehbar dokumentiert werden.

Dokumentation schafft Sicherheit

Die Dokumentation kann bei möglichen Prüfungen wichtig werden. Schulungsnachweise, interne Vorgaben und eine Übersicht der eingesetzten KI-Systeme helfen, Auskunftspflichten gegenüber zuständigen Stellen zu erfüllen. Für Handwerksbetriebe wird die KI-Bestandsaufnahme damit zu einem wichtigen Schritt, um Transparenzpflichten rechtssicher umzusetzen.

Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de

  • Cordula Kiefer