Drei Trends verändern das Handwerk

Drei Trends verändern das Handwerk Bild: stock.adobe.com

Drei Trends verändern das Handwerk

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Dekarbonisierung, Digitalisierung und Demografie verändern das Handwerk grundlegend. Betroffen sind nicht nur einzelne Gewerke, sondern Arbeitsweisen, Geschäftsmodelle und Qualifikationsprofile in der gesamten Branche. Besonders sichtbar wird dieser Wandel bei Photovoltaikanlagen, an denen verschiedene Handwerke beteiligt sind.

Dekarbonisierung schafft neue Aufgaben

Die Energiewende verändert zahlreiche Tätigkeitsfelder. Elektriker, Anlagenmechaniker SHK, Kfz-Mechatroniker, Dachdecker und Schornsteinfeger übernehmen neue Aufgaben rund um Energieversorgung, Gebäudetechnik und klimafreundliche Technologien. Auch die Digitalisierung wirkt in nahezu alle Gewerke hinein, etwa durch intelligente Gebäudevernetzung, Glasfaserausbau oder digitale Arbeitsprozesse.

Demografie erhöht den Druck

Der demografische Wandel betrifft das Handwerk doppelt. Einerseits steigt der Bedarf an barrierefreien Lösungen, etwa in Bau-, Ausbau- und Sanitärhandwerken. Andererseits verlassen viele erfahrene Fachkräfte den Arbeitsmarkt. Gleichzeitig kommen weniger junge Menschen mit Berufsabschluss nach, wodurch sich der Fachkräftemangel besonders in Teilen des Baugewerbes verschärft.

Neue Aufgaben, neue Risiken

Mit neuen Tätigkeiten entstehen auch neue Anforderungen an den Arbeitsschutz. Bei Arbeiten an Photovoltaikanlagen zählen Abstürze zu den größten Risiken. Hinzu kommen elektrische Gefahren und Gefährdungen durch herabfallende Gegenstände. Verschiedene Verbände und Berufsgenossenschaften arbeiten deshalb an einer gewerkeübergreifenden Branchenvereinbarung, die Zuständigkeiten, Zusammenarbeit und Schutzmaßnahmen klarer regeln soll.

Rechtliche Abgrenzung bleibt wichtig

Auch rechtlich werfen neue Tätigkeitsfelder Fragen auf. Nach der Handwerksordnung dürfen zulassungspflichtige Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen auch Arbeiten in anderen zulassungspflichtigen Handwerken ausführen, wenn diese fachlich, technisch oder wirtschaftlich zusammenhängen. Das Oberlandesgericht Koblenz hat in einem konkreten Fall entschieden, dass Planung, Installation, Inbetriebnahme und Wartung von Photovoltaikanlagen grundsätzlich Tätigkeiten zulassungspflichtiger Handwerke sein können.

Schnittstellen bei Photovoltaik

Das Urteil nennt Dachdecker- und Elektrotechnikerhandwerk, wird von anderen Gewerken jedoch nicht als abschließende Zuständigkeitsklärung verstanden. Der ZVSHK verweist etwa auf das Klempnerhandwerk, das im Bereich Dach- und Fassadenarbeiten aus Metall ebenfalls qualifiziert sei. Die Handwerksorganisationen klären derzeit weitere Abgrenzungsfragen.

Ausbildung bleibt anpassungsfähig

Ausbildungs-, Meisterprüfungs- und Fortbildungsordnungen müssen nicht bei jeder technischen Entwicklung neu gefasst werden. Viele Regelwerke sind technikneutral und gestaltungsoffen formuliert. Anpassungen erfolgen, wenn sich aus der Praxis entsprechender Bedarf ergibt. Beispiele sind die Neuordnung im Elektrohandwerk und der Beruf des Elektronikers für Gebäudesystemintegration.

Weiterbildung an neuen Schnittstellen

Neben formalen Neuordnungen gewinnen gezielte Weiterbildungen an Bedeutung. Das Dachdeckerhandwerk hat etwa Schulungen zu Solargründächern entwickelt. Auch Verbändevereinbarungen nach der Handwerksordnung können gewerkeübergreifendes Arbeiten rechtssicher ermöglichen, wenn Betriebe zusätzliche Qualifikationen und Sachkundenachweise erbringen.

Kompetenzen verbinden

Photovoltaikanlagen zeigen, wie stark Schnittstellen zwischen Gewerken zunehmen. Planung, Montage, Integration, Wartung und Reinigung betreffen unterschiedliche Fachbereiche. Die klassischen Gewerke lösen sich dadurch nicht auf. Entscheidend wird vielmehr, Kompetenzen so zu verbinden, dass komplexe Anlagen sicher, effizient und rechtssicher umgesetzt werden können.

Quelle: www.deutsche-handwerks-zeitung.de

  • Cordula Kiefer