Gütegemeinschaft Kanalbau: RAL-GZ 961 als definierter Maßstab

Gütegemeinschaft Kanalbau: RAL-GZ 961 als definierter Maßstab

Gütegemeinschaft Kanalbau: RAL-GZ 961 als definierter Maßstab

  • Dienstleistungen
  • 4 Min

Die Grundsätze des Vergaberechts nach § 97 GWB (Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung, Transparenz, Wirtschaftlichkeit, Mittelstandsfreundlichkeit) bilden die Basis. § 122 GWB verlangt, öffentliche Aufträge nur an fachkundige, leistungsfähige Unternehmen mit nachgewiesener technischer bzw. beruflicher Leistungsfähigkeit zu vergeben.

RAL-GZ 961 als Eignungsnachweis

Die Gütesicherung nach RAL-GZ 961 folgt diesen Vorgaben und dient als verlässlicher Nachweis der fachtechnischen Eignung im Neubau, bei Sanierung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen. Viele öffentliche Auftraggeber orientieren sich in Ausschreibungen an der Gütesicherung.

Relevanz in Nordrhein-Westfalen

Mit der ab Januar 2026 geplanten Aufhebung der verbindlichen Anwendung von VOB/A und UVgO bei kommunalen Unterschwellenvergaben in NRW verweisen Auftraggeber auf eigene Vergabesatzungen. RAL-GZ 961 gewinnt dabei als standardisierte Prüfbasis an Bedeutung.

Prüfprozess und Güteausschuss

Die Prüfstandards umfassen Beauftragung, Bewertung und Bestätigung durch einen neutralen Güteausschuss aus Auftraggeber-, Auftragnehmer- und Ingenieurvertretern. Transparente Kriterien, geregelte Beschwerde- und Ahndungsverfahren sowie Dokumentation sind Bestandteil der Güte- und Prüfbestimmungen.

Rechtssicherheit in Ausschreibungen

Mit Verleihung des RAL-Gütezeichens belegt ein Unternehmen die Erfüllung technischer, personeller und organisatorischer Anforderungen der jeweiligen Beurteilungsgruppe. Das Gütezeichen gilt als Eignungsnachweis nach § 6 VOB/A sowie in e-Certis. In vielen Ausschreibungen ist die Erfüllung der Anforderungen ein Wertungskriterium.

Vorteile für Auftraggeber und Unternehmen

Auftraggeber erhalten Verfahrenstransparenz und einen objektiven Eignungsnachweis. Unternehmen profitieren durch regelmäßige Prüfungen, Dokumentation und Schulungen, die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bestätigen und Fehler vermeiden helfen; das Gütezeichen schafft Markt- und Vertrauensvorteile.

Nachweise nach VOB/A

Zu unterscheiden sind formal-rechtliche Nachweise gem. § 6a Abs. 2 Nr. 1–9 VOB/A (PQ-VOB) und zusätzliche, auftragsbezogene Nachweise der fachtechnischen Eignung gem. § 6a Abs. 3 VOB/A (Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961).

Arbeitshilfen und Recherche

Die Gütegemeinschaft stellt eine Broschüre mit Textbausteinen zur Formulierung des „Nachweises der Eignung nach RAL-GZ 961“ bereit und aktualisiert sie regelmäßig. Eine Online-Gütezeicheninhabersuche unterstützt die Prüfung der Bietereignung, auch für beschränkte Ausschreibungen und Direktvergaben.