Gebäudetyp E mit allen abstimmen

Gebäudetyp E mit allen abstimmen

Gebäudetyp E mit allen abstimmen

  • Politik
  • 3 Min

Der Gebäudetyp E zielt darauf, Baukosten zu senken und Projekte zu beschleunigen, ohne die Wohnqualität grundsätzlich zu beeinträchtigen. Gemeint ist ein flexibler Ansatz, der überobligatorische, kostenintensive Anforderungen reduziert – bei technischer Ausstattung, Konstruktion und Ausstattungsmerkmalen. Anwendbar ist er im Neubau ebenso wie bei Umbau und Modernisierung.

Rechtssicherheit als Schlüssel

BMJV und BMWSB hatten im November 2025 Eckpunkte vorgelegt. Künftig sollen Bauherren und Auftragnehmer die Grundsätze des Gebäudetyps E rechtssicher vereinbaren können. Für Unternehmen und Handwerk bedeutet das planbare Abläufe und geringere Haftungsrisiken, damit das einfache Bauen über Pilotprojekte hinaus flächendeckend einsetzbar wird.

Stakeholderprozess gestartet

Beide Ministerien haben einen gemeinsamen Prozess aufgesetzt, in den Praxisvertreter aus Bau und Planung, Verbraucher- und Mieterschutz, Länder und Justiz eingebunden sind. In thematischen Untergruppen sollen die Eckpunkte konkretisiert und umsetzbare Einzelmaßnahmen entwickelt werden, um unterschiedliche Interessen zusammenzuführen.

Perspektiven für Bau und Handwerk

Der Ansatz verspricht effizientere Planungen, schlankere Abläufe und Fokus auf das Wesentliche. Wartungsarme Haustechnik, langlebige Materialien und nutzerorientierte Lösungen gelten als Stellhebel, um Projekte wirtschaftlicher zu realisieren und zugleich funktional angemessenen Wohnraum zu schaffen.

Zeitplan bis zum Gesetz

Der Prozess soll bis Frühjahr 2026 abgeschlossen sein, anschließend ist ein Gesetzentwurf geplant. Gelingt der Zeitplan, könnte der Gebäudetyp E zeitnah zu einem zentralen Baustein für bezahlbaren Wohnraum werden – mit spürbaren Effekten für Bauunternehmen, Handwerk und den Wohnungsmarkt.

Quelle: www.meistertipp.de