EU-Parlament vereinfacht Lieferkettengesetz

EU-Parlament vereinfacht Lieferkettengesetz

EU-Parlament vereinfacht Lieferkettengesetz

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Das Europäische Parlament hat seine Verhandlungsposition zum EU-Lieferkettengesetz bestätigt. Vorgesehen sind vereinfachte Berichtspflichten, ein zentrales kostenloses Portal mit Vorlagen und Leitlinien sowie eine deutliche Entlastung kleiner und mittlerer Unternehmen.

Schwellenwerte und Geltungsbereich

Die ursprünglich vorgesehenen Schwellen (ab 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro Umsatz) sollen deutlich angehoben werden. Künftig wären Sorgfaltspflichten nur für Unternehmen ab 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Jahresumsatz vorgesehen.

Risikobasierter Ansatz

Betroffene Unternehmen sollen negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt risikobasiert identifizieren und überwachen. Systematische Abfragen bei kleineren Geschäftspartnern entfallen; es soll auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden, zusätzliche Auskünfte nur im Ausnahmefall.

Berichterstattung und Sanktionen

Ein verpflichtender Übergangsplan zur Ausrichtung am Pariser Abkommen ist nicht mehr vorgesehen. Bei Verstößen gegen Sorgfaltspflichten sollen nationale Behörden Bußgelder nach von EU-Kommission und Mitgliedstaaten festgelegten Leitlinien verhängen.

Rückhalt aus dem Handwerk

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks sieht zentrale Forderungen berücksichtigt: weniger berichtspflichtige Unternehmen, eine Begrenzung von Anfragen an nicht berichtspflichtige Betriebe über den freiwilligen VSME-Standard und geringere Belastungen durch den risikobasierten Ansatz.