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Energy Sharing startet mit offenen Praxisfragen
Seit dem 1. Juni 2026 soll Energy Sharing in Deutschland möglich sein. Privathaushalte, kommunale Einrichtungen, Vereine, Genossenschaften und kleine Unternehmen können damit eigenen lokal erzeugten erneuerbaren Strom über das öffentliche Stromnetz mit anderen Verbrauchern teilen. Die Gesetzesnovelle schafft dafür eine zentrale Voraussetzung: Wer Strom teilt, gilt nicht mehr automatisch als Energieversorger und wird von wichtigen Lieferantenpflichten befreit.
Teilhabe statt nur Einspeisung
Energy Sharing kann etwa bedeuten, dass ein Haushalt mit Solaranlage überschüssigen Strom an einen Nachbarhaushalt verkauft. Auch Bürgerenergiegenossenschaften können Strom aus eigenen Anlagen ihren Mitgliedern bereitstellen. Ob dies finanzielle Vorteile gegenüber der klassischen Einspeisevergütung bringt, ist laut den Projektbeteiligten noch offen. Neben möglichen Erlösen steht auch die lokale Teilhabe an der Energiewende im Mittelpunkt.
Abrechnung bleibt ungeklärt
Die praktische Umsetzung verzögert sich vor allem wegen offener Fragen bei Zuordnung und Abrechnung des geteilten Stroms. Letztverbraucher decken mit Sharing-Strom nur einen Teil ihres Bedarfs und beziehen den Rest von einem regulären Stromlieferanten. Die Bundesnetzagentur muss nach Angaben aus dem Projekt noch klären, nach welchem Verfahren Sharing-Strom und Reststrom zugeordnet und abgerechnet werden.
Smart Meter als Voraussetzung
Technisch benötigen sowohl Anlagenbetreiber als auch Letztverbraucher Smart Meter. Diese Messsysteme erfassen Erzeugung und Verbrauch viertelstundengenau. Auf dieser Grundlage sollen die Anteile von Sharing-Strom und Reststrom bestimmt werden. Allerdings sind Smart Meter noch nicht flächendeckend verbreitet. Zudem müssen viele der rund 860 Netzbetreiber in Deutschland digitale Datenverarbeitung weiter ausbauen.
Forum EnShare klärt offene Fragen
Das Projekt Forum EnShare der Deutschen Energieagentur und des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung bringt Netzbetreiber, Energieunternehmen, Start-ups sowie Umwelt- und Verbraucherverbände zusammen. Ziel ist es, offene Fragen zur Umsetzung von Energy Sharing zu klären. Dazu gehören Standards für Datenaustausch, Bilanzierungsregeln und notwendige Verträge.
Transparenz für Verbraucher wichtig
Für Verbraucher sind verständliche Informationen und einfache Verfahren entscheidend. Das Projekt arbeitet daher unter anderem mit Übersichten zu erforderlichen Verträgen, Infografiken und einer FAQ-Seite. Damit soll Energy Sharing für Haushalte, Kommunen und Energiegenossenschaften leichter nachvollziehbar und praktisch umsetzbar werden.