Asbest im Bestand: Verschärfte Pflichten

Asbest im Bestand: Verschärfte Pflichten

Asbest im Bestand: Verschärfte Pflichten

  • Politik
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Mit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung wurden die Anforderungen für Arbeiten mit Asbest deutlich angehoben. Ziel ist die vollständige Umsetzung der europäischen Asbestrichtlinie und ein höheres Schutzniveau für Beschäftigte. Für Bau- und Handwerksbetriebe im Bestand steigt zugleich der organisatorische Aufwand, da ein großer Teil des Gebäudebestands vor dem Asbestverbot errichtet wurde und Abläufe angepasst werden müssen.

Erweiterte Genehmigungspflicht

Abbrucharbeiten benötigen nun nicht nur bei hoher Faserbelastung, sondern auch im niedrigen und mittleren Risikobereich eine behördliche Genehmigung. Diese wird im Rahmen einer unternehmensbezogenen Anzeige beantragt, gilt sechs Jahre und gilt als erteilt, wenn binnen vier Wochen keine Rückmeldung der Behörde erfolgt. Projekte müssen entsprechend frühzeitig geplant werden.

Strengere Anzeige- und Nachweispflichten

Unternehmen haben Tätigkeiten detaillierter anzuzeigen und das eingesetzte Personal namentlich zu benennen. Zusätzlich sind Qualifikationsnachweise und Nachweise zur arbeitsmedizinischen Vorsorge vorzulegen. Damit soll sichergestellt werden, dass Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien ausschließlich durch entsprechend geschultes und gesundheitlich geeignetes Personal erfolgen.

Sachkunde bleibt zwingend

Eine diskutierte Übergangsfrist entfiel. Für Tätigkeiten im Rahmen der funktionalen Instandhaltung in Gebäuden mit Baubeginn vor dem 31. Oktober 1993 bleibt der Sachkundenachweis nach TRGS 519 für Aufsichtführende verpflichtend. Gerade kleinere Betriebe können dadurch an personelle Grenzen stoßen.

Unterstützung durch die BG Bau

Die BG Bau begleitet die Umsetzung mit Beratung, Qualifizierungen und Handlungshilfen. Aus Präventionssicht wird betont, Genehmigungsverfahren früh in die betrieblichen Abläufe zu integrieren, um Sicherheit und Gesundheitsschutz im Bestand jederzeit zu gewährleisten. Insgesamt verbessert die Novelle den Arbeitsschutz, erhöht aber zugleich die Anforderungen an Organisation und Dokumentation in den Betrieben.

Quelle: www.meistertipp.de