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Denkmal-AfA: BiB veröffentlicht Leitfaden zu Steuervergünstigungen
Der Verband für Bauen im Bestand (BiB) hat einen Leitfaden zu Steuervergünstigungen für Baudenkmale veröffentlicht. Er richtet sich an Eigentümer, Vorhabenträger, Architekten, Fachplaner und Projektsteuerer. Im Mittelpunkt stehen die erhöhten Abschreibungen nach § 7i EStG, die sogenannte Denkmal-AfA, sowie vergleichbare Regelungen für Gebäude in Sanierungsgebieten nach § 7h EStG. Behandelt werden außerdem unter anderem die §§ 10f, 10g und 11b EStG.
Das Verfahren muss vor Baubeginn eröffnet werden
Laut Leitfaden sind die erhöhten Absetzungen an klare Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören die Denkmaleigenschaft, die Erforderlichkeit der Maßnahmen für Erhalt und sinnvolle Nutzung und vor allem die Eröffnung des Verfahrens bei der zuständigen Denkmalbehörde vor Baubeginn. Versäumte Abstimmungen oder Änderungen während der Bauausführung können dazu führen, dass Aufwendungen steuerlich nicht anerkannt werden. Das gilt auch, wenn eine Baugenehmigung vorliegt, denn beide Verfahren sind voneinander unabhängig. Steuerliche Fragen sollten deshalb bereits in die Planung einfließen.
Der Leitfaden behandelt zahlreiche Praxisfragen
Der Leitfaden führt Schritt für Schritt durch das Verfahren. Er erläutert, welche Objekte begünstigt sein können, welche Aufwendungen bescheinigungsfähig sind und wie sich Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen unterscheiden. Hinzu kommen Themen wie Baunebenkosten, neue Gebäudeteile, Außenanlagen, Photovoltaikanlagen und Wohnungseigentümergemeinschaften. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Maßnahmen begünstigt sein, die ein Denkmal an zeitgemäße Wohn- oder Arbeitsverhältnisse anpassen. Die Denkmaleigenschaft darf dabei nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Die Abschreibung kann ein wirtschaftlicher Hebel sein
Begünstigte Aufwendungen für Baudenkmale können nach § 7i EStG im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren mit bis zu neun Prozent abgeschrieben werden, in den vier Jahren danach mit bis zu sieben Prozent. Nach Einschätzung von Nicola Halder-Hass, BiB-Fachbeirätin Denkmalschutz, kann die Denkmal-AfA Baudenkmalen wirtschaftliche Perspektiven eröffnen, wenn Eigentümer sie richtig nutzen.
Der BiB will Hemmnisse beim Bauen im Bestand abbauen
Laut BiB-Vorstandsvorsitzender Sarah Dungs scheitert Bauen im Bestand oft an komplexen Verfahren und fehlender Orientierung. Erarbeitet haben den Leitfaden Nicola Halder-Hass (BRICKS&BEYOND) und Franziska Bouchard (Forvis Mazars, BiB-Fachbeirätin Recht & Steuern) mit Unterstützung von Steuerberaterin Alina Bär (Forvis Mazars). Er steht kostenfrei auf der Website des BiB zur Verfügung.