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Der Weg zum Zuschlag einfach erklärt

Bieter

Die Roadmap können Sie seitlich verschieben.

1. Bekanntmachung einer Ausschreibung

Für Bieter ist der Startpunkt einer Ausschreibung die Bekanntmachung. Diese wird auf bestimmten Vergabeplattformen sowie in Print- oder Online-Medien veröffentlicht und informiert interessierte Bieter darüber, dass eine Leistung benötigt wird.

In der Bekanntmachung werden wesentliche Informationen wie der Auftraggeber, Art und Umfang des Auftrages, der Ausführungsort, die Art des Vergabeverfahrens, wichtige Fristen, die Eignungsanforderungen sowie die Zuschlagskriterien genannt. Mit der Bekanntmachung der Ausschreibung sollen Unternehmen eine fundierte Entscheidung über ihre Teilnahme am Vergabeverfahren treffen können. Zudem haben Unternehmen die Möglichkeit, die vollständigen Ausschreibungsunterlagen herunterzuladen oder anzufordern.

Eine sorgfältige Prüfung der Bekanntmachung hilft, frühzeitig zu entscheiden, ob sich eine Teilnahme an dem jeweiligen Vergabeverfahren lohnt.

2. Passende öffentliche Ausschreibung finden

Nach der Bekanntmachung einer Ausschreibung entscheiden Bieter über die Teilnahme am Vergabeverfahren. Dabei ist es entscheidend, dass die Bekanntmachung zum Unternehmensprofil passt. Hier zählt die Trefferqualität mehr als die Quantität! Mit gut eingestellten Suchprofilen, die konkrete Stichwörter, CPV-Codes, geografische Eingrenzungen und Vergabearten definieren, lassen sich passende Ausschreibungen effizient finden.

Tipp: Eine Kombination aus Fachbegriffen, CPV-Codes und gängigen Synonymen kann dabei helfen, dass Ausschreibungen nicht aufgrund unterschiedlicher Formulierungen der Vergabestellen unentdeckt bleiben.

Um zu prüfen, ob eine gefundene Ausschreibung zum eigenen Unternehmen passt, sollten Bieter die Bekanntmachung gut analysieren und einige wichtige Fragen stellen:

  • Kann mein Unternehmen die geforderte Leistung fachlich und organisatorisch erbringen?
  • Sind ausreichend Ressourcen vorhanden?
  • Passt der Auftrag zu meinem Leistungsportfolio?
  • Können die geforderten Nachweise erbracht werden?

Eine passende Ausschreibung ist die Grundlage für ein überzeugendes Angebot und die erfolgreiche Teilnahme an Vergabeverfahren.

3. Fristen notieren

In Vergabeverfahren spielen Fristen eine zentrale Rolle. Von der Teilnahme- und Angebotsfrist, zur Binde- und Zuschlagsfrist bis hin zur Ausführungsfrist müssen alle Termine genauestens beachtet werden. Auch Fristen zu Bieterfragen oder Termine für Ortsbesichtigungen und das Nachreichen von Unterlagen gehören in den Kalender. Denn auch wenn es trivial klingt: Ein sauberer Fristenplan ist einer der größten Erfolgshebel.

Beim Sichten einer passenden Ausschreibung ist es dementsprechend empfehlenswert, alle genannten Fristen zu notieren und intern mit den verantwortlichen Mitarbeitern zu kommunizieren. Eine verpasste Frist kann dazu führen, dass ein Angebot im Vergabeverfahren nicht berücksichtigt wird.

Eine Übersicht zu den wichtigsten Fristen und deren Definitionen finden Sie hier.

Tipp: Bei elektronischen Vergabeverfahren ist es sinnvoll, Angebote und Dokumente mit einem Zeitpuffer hochzuladen, um bei technischen Problemen rechtzeitig agieren zu können.

4. Vergabeunterlagen durchlesen und analysieren

Sobald eine passende Bekanntmachung gefunden wurde, können die vollständigen Vergabeunterlagen bei der zuständigen Vergabestelle heruntergeladen oder angefordert werden. Dieser Schritt gründet auf mehreren wichtigen Faktoren, wie z.B. dem Erhalt aller möglichen Änderungen und rechtlicher Verbindlichkeit. Die Vergabeunterlagen enthalten alle Informationen, die für die spätere Angebotserstellung wichtig sind. Hierzu gehören eine detaillierte Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen, Eignungsanforderungen, Zuschlagskriterien, benötigte Formulare und Nachweise sowie Hinweise zur Angebotsabgabe.

Die Vergabeunterlagen sollten gründlich gelesen und analysiert werden. Entscheidend ist, genau zu verstehen, was der Auftraggeber erwartet und welche Anforderungen zwingend erfüllt werden müssen.

Tipp: Eine Checkliste kann dabei helfen, die Vergabeunterlagen detailliert zu analysieren, formale Fehler bei der späteren Angebotserstellung zu vermeiden und alle geforderten Informationen vollständig bereitzustellen. Zudem sollten offene Frage und Widersprüche in den Vergabeunterlagen unbedingt für Bieterfragen notiert werden.

5. Bei Bedarf Bieterfragen stellen

Tauchen bei der Analyse der Vergabeunterlagen Fragen, Unklarheiten oder sogar Widersprüche zwischen den bereitgestellten Dokumenten auf, sollten Bieterfragen gestellt werden. Bieterfragen sind auch dann sinnvoll, wenn Anforderungen zu offen formuliert oder praktisch kaum umsetzbar sind, oder zentrale Punkte unterschiedlich interpretiert werden können. Als Werkzeug, um solche Unklarheiten rechtzeitig zu klären und ein vergleichbares Angebotsniveau zu ermöglichen, werden Bieterfragen schriftlich an die zuständige Vergabestelle eingereicht. Die Art und Weise der Formulierung ist dem Bieter selbst überlassen.

Tipp: Um Missverständnisse zu vermeiden und eine möglichst hilfreiche Antwort zu erhalten, sollten Bieterfragen so konkret wie möglich sein und sich, wenn möglich, auf eine bestimmte Stelle in den Vergabeunterlagen beziehen.

Und bis wann dürfen Bieterfragen gestellt werden? In den Vergabeunterlagen können Fristen für Bieterfragen genannt werden. Diese liegen meist bei sieben bis acht Tagen vor der Angebotsfrist, da Auftraggeber Bieterfragen sechs Kalendertage – bei beschleunigten Vergabeverfahren vier Kalendertage – vor der Angebotsfrist beantworten müssen (vgl. § 12a EU Abs. 3 VOB/A). Auftraggeber oder Vergabestelle müssen jede Antwort auf Bieterfragen allen Bewerbern zukommen lassen, damit Transparenz und Gleichbehandlung gewährleistet bleiben. Alle Bieterfragen werden anonym behandelt (vgl. § 12a Abs. 3 VOB/A). Werden Bieterfragen trotz Unklarheiten nicht gestellt, besteht das Risiko eines unvollständigen oder unpassenden Angebots.

Tipp: Bieterfragen sollten so früh wie möglich gestellt werden, um Verzögerungen in der Angebotserstellung sowie auch im gesamten Vergabeverfahren zu vermeiden.

6. Eignung feststellen und nachweisen

Sobald die Leistung eindeutig verstanden und offene Fragen beantwortet sind, stellen Bieter ihre eigene Eignung fest. Konkret bedeutet dies, dass Bieter überprüfen, ob sie die geforderten Eignungskriterien erfüllen, um den Auftrag ausführen zu können. Öffentliche Auftraggeber verlangen häufig Nachweise zur fachlichen, wirtschaftlichen, finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (vgl. § 6a VOB/A).

Als Eignungsweise werden typischerweise Referenzen, Eigenerklärungen, Qualifikationen, Zertifikate, wirtschaftliche Kennzahlen oder Registerauszüge gefordert.

Bieter sollten sicherstellen, dass alle geforderten Nachweise aktuell, vollständig und korrekt sind. Fehlende oder fehlerhafte Eignungsnachweise können dazu führen, dass ein Angebot nicht berücksichtigt wird.

Tipp: Wichtige Unterlagen sollten fortlaufend aktualisiert bereitgehalten werden. So sind Bieter bereits bestens vorbereitet, sobald ein passender Auftrag ausgeschrieben wird und das Risiko unvollständiger Unterlagen wird minimiert.

7. Angebot auf Grundlage der Vergabeunterlagen erstellen

Nach der Prüfung der Vergabeunterlagen und der Eignungsanforderungen folgt die Angebotserstellung. Dabei sollten Bieter alle Vorgaben des Auftraggebers genau einhalten.

Ein gutes Angebot ist vollständig, klar strukturiert und nachvollziehbar. Es sollte vermitteln, dass das Unternehmen die geforderte Leistung versteht und zuverlässig erbringen kann. Das zeigt sich mit konkreten Aussagen zu Vorgehen, Zuständigkeiten, Zeitplanung, Qualitätssicherung und Kommunikation. So können Auftraggeber das Angebot nachvollziehbar bewerten.

Je nach Ausschreibung zählen neben dem Preis auch Qualität, Konzept, Erfahrung, Lieferzeit, Service, Nachhaltigkeit oder technische Lösungen. Deshalb sollte das Angebot nicht nur formal korrekt, sondern auch inhaltlich überzeugend sein. Wird beispielsweise ein nachhaltiges Konzept in den Zuschlagskriterien stärker gewichtet als der Preis, wird nicht unbedingt das günstigste Angebot gewinnen.

Auch die Formalien sind wichtig: Sind Preisblätter vollständig und Formblätter korrekt ausgefüllt? Sind alle Anlagen in der geforderten Version und Sprache? Gibt es widersprüchliche Angaben zwischen Dokumenten?

Tipp: Eine Checkliste hilft Bietern dabei, die Vollständigkeit ihres Angebots zu prüfen. Vor der Angebotserstellung gibt eine Liste mit allen Mindestanforderungen zum Auftrag eine strukturierte Übersicht, während sie nach der Angebotserstellung als Prüfung der vollständigen Unterlagen dient.

8. Unterlagen wie gefordert signieren

Je nach Verfahren wird eine bestimmte Signatur verlangt, etwa in Textform oder einer elektronischen Signaturart. Welche Signatur gefordert ist, definieren die jeweiligen Vergabeunterlagen (vgl. § 53 VgV).

Bieter sollten genau prüfen, welche Form der Signatur verlangt wird. Eine fehlende oder falsche Signatur – etwa unterschriebene Scans an der falschen Stelle, nicht signierte Preisblätter oder Dateien, die nach der Signatur technisch nicht mehr korrekt geöffnet werden können – kann dazu führen, dass ein Angebot nicht berücksichtigt wird.

9. Angebot einreichen

Nachdem das Angebot erstellt wurde, folgt die fristgerechte Abgabe. Hierbei ist es wichtig, das Angebot über den vorgeschriebenen Weg einzureichen – häufig ist das die elektronische Vergabeplattform. Die Bedingungen zur Angebotsabgabe werden in den Vergabeunterlagen definiert. Auch die Angebotsfrist ist ein wichtiges Datum: Angebote, die nicht fristgerecht eingereicht werden, bleiben im Vergabeverfahren unberücksichtigt (vgl. § 57 VgV; § 42 UVgO; § 16 EU VOB/A).

Vor der Angebotsabgabe sollten Bieter eine finale Kontrolle durchführen. Dabei sollte geprüft werden, ob die Unterlagen vollständig sind, alle Preise eingetragen und Nachweise beigefügt wurden sowie die geforderten Signaturen vorhanden sind. Das Nachreichen von Unterlagen ist je nach Unterlage und Rechtsrahmen nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich.

Tipp: Die vollständige und fristgerechte Einreichung eines Angebots sind ausschlaggebend. Ein eingebauter Zeitpuffer und die frühzeitige Einreichung des Angebots können ausschlaggebend dafür sein, die Angebotsfrist bei etwa technischen Problemen trotzdem zu wahren.

10. Zuschlag oder Aufhebung

Nach Ablauf der Angebotsfrist prüft und wertet der Auftraggeber die eingegangenen Angebote. In dieser Phase sollten Bieter erreichbar bleiben, falls Rückfragen oder Nachforderungen erforderlich sind.

Am Ende des Verfahrens erteilt der Auftraggeber entweder den Zuschlag oder hebt das Verfahren auf. Der Zuschlag geht an das Angebot, das anhand der festgelegten Zuschlagskriterien am besten bewertet wurde (vgl. § 58 VgV).

Bei einer Aufhebung des Vergabeverfahrens wird das Verfahren beendet, ohne dass der Auftrag vergeben wird. Das kann zum Beispiel passieren, wenn kein geeignetes Angebot vorliegt oder sich die Rahmenbedingungen geändert haben (vgl. § 63 VgV; § 48 UVgO).

11. Vertragsschluss oder Benachrichtigung: „nicht berücksichtigt!“

Erhält ein Bieter den Zuschlag, folgt in der Regel der Vertragsschluss und anschließend die Umsetzung des Auftrags. Hier ist wichtig, die vereinbarten Leistungen, Termine und Vertragsbedingungen zuverlässig einzuhalten.

Nicht berücksichtige Bieter werden in vielen Verfahren darüber informiert, welches Unternehmen den Zuschlag erhalten hat und aus welchen Gründen ihr eigenes Angebot nicht berücksichtigt wurde (vgl. § 134 GWB).

Tipp: Auch eine Absage kann wertvolle Hinweise für zukünftige Vergabeverfahren liefern. Bieter sollten nach Möglichkeit analysieren, warum sie den Zuschlag nicht erhalten haben. Aus diesen Erkenntnissen lassen sich zukünftige Angebote gezielt verbessern.

10 Top Tipps & Tricks für Bieter

Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen erfordert nicht nur ein gutes Angebot, sondern auch eine strukturierte Arbeitsweise. Mit einigen einfachen Tipps & Tricks können Bieter typische Fehler vermeiden und ihre Chancen in Vergabeverfahren verbessern.

1. Suchprofile regelmäßig optimieren

Nicht jede veröffentlichte Ausschreibung ist ein Treffer, der zum eigenen Unternehmensprofil passt. Bieter sollten ihre Suchprofile regelmäßig überprüfen und anpassen. Neben Fachbegriffen sollten auch Synonyme, alternative Schreibweisen und passende CPV-Codes genutzt werden. So lassen sich Ausschreibungen finden, die inhaltlich passen, aber von Vergabestellen unterschiedlich formuliert werden.

2. Früh entscheiden: Lohnt sich die Teilnahme?

Bevor Zeit in die Angebotserstellung fließt, sollte eine schnelle interne Prüfung erfolgen: Passt der Auftrag zum eigenen Leistungsportfolio? Sind die nötigen Ressourcen verfügbar? Können alle Eignungsnachweise erbracht werden? Eine klare Entscheidung spart Zeit und verhindert, dass Angebote für Ausschreibungen erstellt werden, die strategisch oder organisatorisch nicht passen. Eine standardisierte Checkliste kann hierbei helfen, die wichtigsten Punkte abzuarbeiten und eine fundierte Entscheidung über die Teilnahme zu treffen.

3. Zentralen Fristenplan führen

Verpasste Fristen gehören zu den häufigsten Fehlerquellen in Vergabeverfahren. Deshalb sollten alle relevanten Termine sofort nach Sichtung der Unterlagen in einem zentralen Kalender erfasst werden. Dazu zählen nicht nur Angebots- und Teilnahmefristen, sondern auch Fristen für Bieterfragen, Ortsbesichtigungen, Nachforderungen, Bindefristen und geplante interne Freigaben. Zudem ist es ratsam, einen Zeitpuffer einzubauen, um bei möglichen technischen Problemen, zum Beispiel beim Upload von Unterlagen, nicht unter Zeitdruck zu geraten.

4. Vergabeunterlagen nicht nur lesen, sondern auswerten

Die Vergabeunterlagen sollten systematisch analysiert werden. Auch hier ist eine interne Checkliste mit allen Anforderungen, Nachweisen, Formblättern, Preisangaben, Zuschlagskriterien und Ausschlussgründen hilfreich. So wird früh sichtbar, welche Unterlagen fehlen, welche Fragen offen sind und welche Punkte für die Bewertung besonders wichtig sind.

5. Bieterfragen gezielt nutzen

Unklare Anforderungen, widersprüchliche Angaben oder praktisch schwer umsetzbare Vorgaben sollten nicht einfach hingenommen werden. Bieterfragen sind ein wichtiges Instrument, um Klarheit zu schaffen. Sie sollten konkret formuliert sein, sich auf bestimmte Stellen in den Vergabeunterlagen beziehen und möglichst früh gestellt werden. So haben Bieter ausreichend Zeit, mögliche Änderungen der Vergabeunterlagen in ihrem Angebot zu berücksichtigen.

6. Eignungsnachweise vorbereiten, bevor sie gebraucht werden

Viele Nachweise werden in Vergabeverfahren immer wieder verlangt. Dazu gehören zum Beispiel Referenzen, Eigenerklärungen, Registerauszüge, Zertifikate oder Angaben zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Bieter, die diese Unterlagen fortlaufend aktuell halten, können schneller reagieren und reduzieren das Risiko, kurz vor Ablauf der Angebotsfrist wichtige Dokumente nachreichen oder neu beschaffen zu müssen. Unterlagen, die intern fortlaufend aktualisiert und gepflegt werden, reduzieren zudem das Risiko eines unvollständigen Angebots.

7. Zuschlagskriterien als roten Faden nutzen

Ein Angebot sollte nicht nur vollständig, sondern auch auf die Bewertung ausgerichtet sein. Werden neben Preis auch Qualität, Konzept, Nachhaltigkeit, Erfahrung oder Service bewertet, sollten diese Punkte im Angebot klar herausgearbeitet werden. Bieter sollten sich fragen: Erkennt der Auftraggeber sofort, warum unser Angebot die Zuschlagskriterien besonders gut erfüllt? Ein solches Angebot kann anhand einer Bewertungsmatrix erstellt werden. Begriffe aus den Zuschlagskriterien können ebenfalls bewusst als Überschriften im Angebot übernommen werden.

8. Interne Vier-Augen-Prüfung durchführen

Vor der Abgabe sollte das Angebot, wenn möglich, von einer weiteren Person geprüft werden. Dabei geht es nicht nur um Rechtschreibung oder Layout, sondern vor allem um Vollständigkeit, Preisangaben, Signaturen, Anlagen, Dateiformate und Übereinstimmung mit den Vergabeunterlagen. Eine interne Vier-Augen-Prüfung kann vermeidbare Flüchtigkeitsfehler aufdecken.

9. Angebote nicht in letzter Minute einreichen

Gerade bei elektronischen Vergabeverfahren können technische Probleme auftreten. Dateien lassen sich möglicherweise nicht hochladen, Signaturen funktionieren nicht oder Plattformen sind kurzfristig überlastet. Deshalb sollten Bieter ihre Angebote mit ausreichend Zeitpuffer einreichen und die erfolgreiche Übermittlung dokumentieren. Zeitpuffer und Fristen bleiben mit einem Fristenplaner überschaubar.

10. Aus jedem Verfahren lernen

Auch wenn ein Angebot nicht erfolgreich war, kann das Verfahren wertvolle Erkenntnisse liefern. Bieter sollten prüfen, woran es gelegen haben könnte: Wurden Qualitätskriterien nicht überzeugend genug dargestellt? War der Preis zu hoch? Fehlten Nachweise oder war das Angebot formal angreifbar? Diese Erkenntnisse helfen, zukünftige Angebote gezielt zu verbessern.

Besonders hilfreich ist es, nach jedem Vergabeverfahren eine kurze interne Auswertung vorzunehmen. So entsteht mit der Zeit ein eigener Erfahrungsschatz, der die Teilnahme an künftigen Ausschreibungen effizienter und erfolgreicher machen kann.

So hilft die a24salescloud

Die Roadmap für Bieter zeigt, dass die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen Sorgfalt, Struktur und ein gutes Verständnis für Vergabeverfahren erfordert. Von der Suche nach passenden Ausschreibungen bis zur Angebotsabgabe sollten Bieter die einzelnen Stationen der Roadmap ablaufen und müssen dabei zahlreiche Anforderungen beachten.

Genau hier setzt die a24salescloud an: Tagesaktuelle Ausschreibungen werden zentral zur Verfügung gestellt. Spezielle Such- und Filterfunktionen durchsuchen die Datenbank nach passenden Aufträgen. Sobald eine passende Ausschreibung gefunden wurde, erleichtern bereitgestellte Checklisten, Erinnerungen sowie Notiz- und Aufgabenfunktionen das Abarbeiten der einzelnen Schritte auf der Bieter-Roadmap.

Unternehmen, die die einzelnen Schritte der Roadmap konsequent befolgen und in den Arbeitsalltag mit öffentlichen Ausschreibungen integrieren, können Fehlerquellen reduzieren und ihre Chancen erhöhen, Vergabeverfahren zu gewinnen.