Hier finden Sie alle News zu öffentlichen und privaten Ausschreibungen. Informieren Sie sich über aktuelle Praxisfragen, Best Practices, neue Gesetze sowie die Entwicklungen in der Branche.
Bei einem Einwurf-Einschreiben genügt der Einlieferungsbeleg sowie der Sendungsstatus nicht als Zugangsnachweis, da daraus nicht hervorgeht, dass die Zustellung beim Empfänger tatsächlich erfolgt ist.
Die Vergabekammer Sachsen entschied, dass eine produktspezifische Ausschreibung nur zulässig ist, wenn objektive, nachvollziehbare Gründe dafür vorliegen und der Wettbewerb nicht unangemessen eingeschränkt wird.