Neue EU-Schwellenwerte ab 2026
Die Anpassung von Schwellenwerten verändert die Rahmenbedingungen öffentlicher Vergabeverfahren maßgeblich. Schwellenwerte legen dabei klare Grenzen fest, ab denen besondere Rechtsvorschriften Anwendung finden, und bestimmen somit den Umfang und die Art eines Ausschreibungsverfahrens. Mit der Einführung neuer Schwellenwerte ab dem 1. Januar 2026 erfolgen nicht nur Anpassungen an europäische Vorgaben, sondern es entsteht auch ein praxisrelevanter Wandel, der fachspezifische Strategien erfordert.
Grundlagen und rechtliche Einbettung
Schwellenwerte sind ökonomische Größenordnungen, die festlegen, ab welchem Auftragswert ein Ausschreibungsverfahren bestimmten nationalen und europäischen Vergaberichtlinien unterliegt. Sie dienen als Orientierungshilfe für die öffentliche Hand bei der Ausgestaltung von Vergabeprozessen. Zudem stellen die Schwellenwerte sicher, dass Verfahren transparent und wettbewerbsorientiert durchgeführt werden. Die aktuellen Anpassungen der Schwellenwerte resultieren aus einer alphabetisierten Rechtslage, in der europaweite Harmonisierungsbestrebungen und veränderte Marktdynamiken berücksichtigt werden. Diese Rechtsgrundlagen wirken sich unmittelbar auf die Art und Weise aus, wie öffentliche Auftraggeber Ausschreibungen durchführen – ein Aspekt, der neben dem Vergaberecht auch strategisch für Bieter berücksichtigt werden muss.
Neue EU-Schwellenwerte für 2026/27
Das Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte am 23. Oktober 2025 die aktualisierten Schwellenwerte für europaweite Vergabeverfahren. Diese gelten ab dem 1. Januar 2026 für zwei Jahre und sind für öffentliche Aufträge anzuwenden, die ab diesem Datum bekannt gemacht werden. Die aktualisierten EU-Schwellenwerte liegen 2026/27 bei:
- 5,404 Mio. € für Bauleistungen und Konzessionsvergaben
- 216.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von öffentlichen Auftraggebern
- 432.000 € für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von Sektorenauftraggebern
- 140.000 € für allgemeine Aufträge oberster und oberer Bundesbehörden
Relevanz im Ausschreibungsprozess
Die Bedeutung der Schwellenwerte liegt in ihrer Doppelfunktion: Sie stellen sowohl den rechtlichen Rahmen als auch einen Antrieb für Wettbewerb und Innovation im öffentlichen Beschaffungswesen dar. Einerseits definieren sie, wann formelle und offene Ausschreibungsverfahren erforderlich sind, wodurch ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet wird. Andererseits ermöglichen neue Schwellenwerte eine differenziertere Betrachtung bei der Auftragsvergabe. So können Anpassungen an die wirtschaftliche Realität sowohl kleinere als auch größere Projekte in den Fokus nehmen, was insbesondere Auswirkungen auf Vergabeverfahren hat. Die Praxis zeigt, dass gerade bei öffentlichen Ausschreibungen die Einhaltung dieser Schwellenwerte essenziell ist, um Rechtssicherheit zu schaffen und einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.
Herausforderungen und Chancen für Bieterstrategien
Die veränderten Schwellenwerte haben konkrete Auswirkungen auf die Planung und Ausrichtung von Angebotsstrategien. Für Bieter ist es entscheidend, die neuen Regelungen zu kennen und in die eigene Kalkulation einzubeziehen. Neue Schwellenwerte können den Umfang eines Ausschreibungsverfahrens vergrößern, was häufig zu einer erhöhten Komplexität des Vergabeverfahrens führt. Gleichzeitig eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, innovative und zielgerichtete Angebote zu entwickeln, die auf die geänderten Kriterien abgestimmt sind.
Die Aktualisierung der Werte erfordert von den Anbietern eine ständige Überprüfung interner Prozesse und eine Anpassung der Bieterstrategien, um konkurrenzfähig zu bleiben.
Strategische Entscheidungen, wie etwa die Bündelung von Leistungen oder die gezielte Fokussierung auf spezifische Auftragsarten, gewinnen infolgedessen an Bedeutung.
Langfristige Implikationen
Aus der Perspektive der Vergabepraktiker lassen sich mehrere Lehren aus der Einführung neuer Schwellenwerte ziehen. Zum einen fördert die Anpassung der Schwellenwerte den Wettbewerb. Zum anderen werden Umstrukturierungen in der internen Angebotskalkulation notwendig, um den gestiegenen Anforderungen gerecht zu werden. Das Wandelbild ist dabei von zwei Seiten zu betrachten: Während die gesetzlichen Rahmenbedingungen den gesamten Vergabeprozess beeinflussen, rücken innovative Bieterstrategien zunehmend in den Vordergrund. Die Praxis zeigt, dass ein umfassendes Verständnis der regulatorischen Änderungen ein entscheidender Erfolgsfaktor ist, um in einem komplexen Ausschreibungsumfeld langfristig bestehen zu können. Hier wird ersichtlich, dass die Beachtung der neuen Schwellenwerte nicht nur als juristische Vorgabe, sondern auch als strategischer Hebel für zukünftige Wettbewerbsvorteile genutzt werden kann.
Fragen und Antworten (FAQs)
Was sind Schwellenwerte im öffentlichen Vergaberecht?
- Schwellenwerte sind festgelegte Auftragswertgrenzen, die bestimmen, ab welcher Höhe nationale und europäische Vergaberichtlinien bei öffentlichen Ausschreibungen greifen müssen.
Warum werden die Schwellenwerte im Vergaberecht angepasst?
- Die Neuregelungen folgen veränderten europäischen Rechtsvorgaben und berücksichtigen aktuelle Marktdynamiken. Ziel ist eine bessere Harmonisierung der Vergabeprozesse und eine Anpassung an die wirtschaftliche Realität.
Wie beeinflussen Schwellenwerte den Ausschreibungsprozess?
- Sie fungieren als rechtlicher Rahmen für die Wahl des Vergabeverfahrens und bestimmen, wann formelle Ausschreibungen erforderlich sind. Gleichzeitig fördern sie Wettbewerb und Innovation im öffentlichen Beschaffungswesen.
Welche Auswirkungen haben die neuen Schwellenwerte auf Bieterstrategien?
- Unternehmen müssen ihre Kalkulationen und Angebotsstrategien an die geänderten Vorgaben anpassen. Dies bringt zwar höhere Komplexität mit sich, eröffnet aber auch Chancen für innovative und zielgerichtete Angebote.
Quellen:
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2151 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Konzessionen für die Jahre 2026-2027
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2152 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für öffentliche Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe für die Jahre 2026-2027
- Delegierte Verordnung (EU) 2025/2150 der Kommission vom 22. Oktober 2025 zur Änderung der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe für die Jahre 2026-2027