Lose in Ausschreibungen: Eine echte Chance für Bieter

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Lose in Ausschreibungen: Eine echte Chance für Bieter

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Öffentliche Aufträge wirken auf den ersten Blick häufig größer, als sie tatsächlich für einzelne Anbieter sein müssen. Wer die Vergabeunterlagen genau liest, erkennt oft: Der Auftrag ist in Lose aufgeteilt. Das ist vor allem für Kleine und mittlere Unternehmen praktisch – denn nicht jedes Unternehmen muss den Gesamtauftrag bedienen, um wirtschaftlich sinnvoll und rechtssicher am Verfahren teilzunehmen.

Viele Vergabeverfahren werden zu früh aussortiert, weil der Auftragsumfang als zu groß, zu komplex oder organisatorisch nicht leistbar erscheint. Dabei können einzelne Lose fachlich klar abgegrenzt, regional begrenzt oder mengenmäßig überschaubar sein. Für Bieter eröffnet das die Möglichkeit, sich auf den Teil zu konzentrieren, den sie zuverlässig, wettbewerbsfähig und mit vertretbarem Risiko erfüllen können.

Der Auftrag ist nicht immer das eigentliche Spielfeld

Ein Los ist ein abgegrenzter Teil eines öffentlichen Auftrags, auf den gesondert geboten werden kann. Der Auftraggeber zerlegt den Gesamtbedarf dabei in mehrere selbstständige Vergabeeinheiten. Diese können einzeln ausgeschrieben und bezuschlagt werden, auch wenn sie innerhalb eines übergeordneten Beschaffungsvorhabens stehen.

In der Praxis bedeutet das: Ein Reinigungsauftrag für mehrere Verwaltungsgebäude kann nach Standorten aufgeteilt werden. Eine IT-Beschaffung kann Softwareentwicklung, Wartung und Hardwarelieferung voneinander trennen. Bei Bauleistungen kann ein Gesamtprojekt in Gewerke wie Elektro, Heizung, Rohbau oder Fassadenarbeiten gegliedert werden.

Für Bieter ist diese Struktur entscheidend. Sie müssen nicht zwangsläufig die gesamte Leistungsbreite abdecken, sondern können prüfen, ob ein einzelnes Los exakt zu ihrem Leistungsprofil passt. Das reduziert Eintrittshürden und erleichtert eine belastbare Kalkulation.

Teillose und Fachlose: Zwei Wege zur sinnvollen Aufteilung

Vergaberechtlich wird häufig zwischen Teillosen und Fachlosen unterschieden. Teillose und Fachlose verfolgen denselben Grundgedanken, setzen aber an unterschiedlichen Punkten an. Teillose teilen eine Leistung nach Menge, Region oder Umfang auf. Fachlose trennen Leistungen nach fachlichen oder gewerblichen Gesichtspunkten.

Ein Teillos liegt beispielsweise vor, wenn ein Lieferauftrag über Büromaterial in mehrere Regionen oder Dienststellen aufgeteilt wird. Auch eine mengenmäßige Aufteilung, etwa nach Produktgruppen oder Abrufkontingenten, kann als Teillos ausgestaltet sein. Der Fokus liegt hier weniger auf fachlichen Unterschieden als auf einer handhabbaren Portionierung des Gesamtbedarfs.

Fachlose betreffen hingegen die sachliche Trennung verschiedener Leistungsarten. Typisch ist dies im Bauwesen, wo einzelne Gewerke getrennt vergeben werden. Auch bei komplexen Dienstleistungen kann eine fachliche Trennung sinnvoll sein, etwa zwischen Beratung, technischer Umsetzung und Betrieb.
Für die Angebotsentscheidung macht die Trennung zwischen Teil- und Fachlosen einen erheblichen Unterschied. Teillose verlangen vor allem eine realistische Einschätzung von Kapazitäten und Logistik. Fachlose erfordern zusätzlich eine genaue Prüfung der fachlichen Abgrenzung, der Schnittstellen und der Verantwortlichkeiten gegenüber anderen Auftragnehmern.

Losweise Vergabe ist kein bloßes Entgegenkommen

Die losweise Vergabe ist im öffentlichen Auftragswesen nicht nur eine organisatorische Option, sondern gesetzlich angelegt. § 97 Abs. 4 GWB formuliert den Grundsatz, dass Leistungen in der Menge aufgeteilt und getrennt nach Art oder Fachgebiet vergeben werden sollen. Dieser Grundsatz soll Wettbewerb ermöglichen und Marktzugang erleichtern. Öffentliche Auftraggeber dürfen große Beschaffungsvorhaben also nicht ohne Weiteres zu einem unteilbaren Gesamtpaket bündeln. Sie müssen prüfen, ob eine Aufteilung möglich und zumutbar ist.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Auftrag zwingend in möglichst viele Lose zerlegt werden muss. Auftraggeber haben einen Beurteilungsspielraum, etwa wenn Schnittstellenrisiken, Koordinationsaufwand oder technische Abhängigkeiten gegen eine Aufteilung sprechen. Gerade bei komplexen IT-Projekten oder sicherheitskritischen Leistungen kann eine Gesamtvergabe sachlich begründet sein.

Die passende Losauswahl beginnt vor der Kalkulation

Eine erfolgreiche Angebotsstrategie bei Ausschreibungen setzt nicht erst beim Preis an. Sie beginnt mit der Frage, welche Lose zum eigenen Leistungsvermögen, zur Referenzlage und zur aktuellen Auslastung passen.

Nicht jedes formal passende Los ist auch wirtschaftlich sinnvoll.

Zu Beginn sollte geprüft werden, ob die Eignungsanforderungen losbezogen oder für den Gesamtauftrag formuliert sind. Manche Vergabeunterlagen enthalten Mindestumsätze, Referenzen oder personelle Anforderungen, die je Los nachzuweisen sind. Andere Anforderungen beziehen sich auf den gesamten Leistungsumfang oder auf Loskombinationen. Diese Unterscheidung beeinflusst unmittelbar, ob ein Angebot aussichtsreich ist.

Ebenso wichtig ist die Analyse der Zuschlagskriterien. Ein Los kann preisgetrieben sein, während ein anderes qualitative Konzepte, Reaktionszeiten oder Nachhaltigkeitsaspekte stärker bewertet. Wer seine Stärken kennt, kann gezielt auf Lose bieten, in denen diese Stärken tatsächlich gewichtet werden. Strategisch sinnvoll ist häufig eine Priorisierung nach drei Ebenen:

  • Lose mit hoher fachlicher Passgenauigkeit und belastbaren Referenzen
  • Lose mit kalkulierbarem Aufwand und geringen Schnittstellenrisiken
  • Lose, bei denen Preis, Qualität und Kapazität in einem realistischen Verhältnis stehen

Diese Auswahl schützt vor einer verbreiteten Fehleinschätzung: Mehr Lose bedeuten nicht automatisch mehr Chancen. Sie bedeuten zunächst mehr Aufwand, mehr Bindung und mehr Erfüllungsrisiko.

Loskombinationen verändern die wirtschaftliche Rechnung

Viele Vergabeunterlagen erlauben Angebote auf mehrere Lose. Teilweise können Auftraggeber auch festlegen, dass bestimmte Lose gemeinsam bezuschlagt werden dürfen. Solche Regelungen müssen genau gelesen werden, weil sie die Kalkulation erheblich beeinflussen.

Besonders anspruchsvoll sind Konstellationen, in denen ein Bieter auf mehrere Lose bietet, aber nicht sicher sein kann, welche davon er tatsächlich erhält. Dann stellt sich die Frage, ob jedes Los für sich wirtschaftlich tragfähig ist. Hier zeigt sich besonders deutlich, warum Lose in Ausschreibungen nicht mit einer simplen „mehr bieten, mehr gewinnen“-Logik verwechselt werden dürfen. Die Chance liegt nicht in der maximalen Anzahl abgegebener Angebote, sondern in der präzisen Auswahl wirtschaftlich tragfähiger Lose.

Wenn Loslimitierungen den Zuschlag begrenzen

Ein häufig unterschätzter Punkt ist die Loslimitierung in Vergabeverfahren. Auftraggeber können vorsehen, dass ein Bieter zwar Angebote für mehrere oder alle Lose abgeben darf, aber nur eine bestimmte Höchstzahl an Losen erhalten kann. Dadurch soll eine breitere Verteilung der Aufträge ermöglicht oder eine Überlastung einzelner Auftragnehmer vermieden werden.

Für Bieter ist entscheidend, ob die Vergabeunterlagen klare Regeln enthalten, nach welchen Kriterien die Zuschlagsbegrenzung umgesetzt wird. Wird beispielsweise festgelegt, dass ein Bieter maximal zwei Lose erhält, muss nachvollziehbar sein, wie ausgewählt wird, welche zwei Lose ihm zugeteilt werden. Denkbar sind Rangfolgen, wirtschaftlich günstigste Kombinationen oder vom Bieter anzugebende Präferenzen. Fehlen solche Regeln oder sind sie missverständlich, entsteht Unsicherheit. Dann kann ein Bieter kaum verlässlich kalkulieren, welche Kapazitäten er vorhalten muss und welche Erlöse realistisch sind. Gerade bei personalintensiven Leistungen ist diese Unsicherheit nicht nur vergaberechtlich, sondern auch betriebswirtschaftlich relevant.

Sinnvoll ist daher, frühzeitig zu prüfen, ob Präferenzen anzugeben sind und ob diese strategisch mit der Kalkulation übereinstimmen. Ein Los mit hoher Marge kann wichtiger sein als ein Los mit größerem Umsatz. Ebenso kann ein regional günstiger Auftrag wirtschaftlich attraktiver sein als ein umfangreicheres, aber logistisch aufwendiges Los.

Typische Fehler bei der Angebotsabgabe auf Lose

Die größten Risiken entstehen meist nicht aus der Losstruktur selbst, sondern aus einem zu optimistischen Umgang damit. Häufig wird angenommen, dass ein Los schon deshalb unproblematisch sei, weil es kleiner ist als der Gesamtauftrag. Diese Annahme greift zu kurz.

Ein verbreiteter Fehler besteht darin, auf zu viele Lose gleichzeitig zu bieten. Dadurch steigt nicht nur der Bearbeitungsaufwand in der Angebotsphase. Auch im Zuschlagsfall kann die gleichzeitige Leistungserbringung Personal, Material, Nachunternehmersteuerung und Projektleitung überfordern. Wer mehrere Lose gewinnt, muss sie parallel vertragsgerecht erfüllen können.

Ebenso kritisch ist die Überschätzung vorhandener Kapazitäten. Öffentliche Aufträge sind in der Regel mit festen Fristen, Berichtspflichten und Dokumentationsanforderungen verbunden. Ein Los, das mengenmäßig klein erscheint, kann durch kurze Reaktionszeiten oder hohe Qualitätsanforderungen organisatorisch anspruchsvoll sein.

Ein weiterer Fehler liegt in der unzureichenden Beachtung von Schnittstellen. Bei Fachlosen hängt die eigene Leistung oft auch von Vorleistungen anderer Auftragnehmer ab. Verzögerungen, unklare Verantwortlichkeiten oder fehlende Abstimmung können Mehrkosten verursachen, die in der ursprünglichen Kalkulation nicht berücksichtigt wurden.

Lose als Chance für Bieter in öffentlichen Vergabeverfahren

Lose eröffnen den Zugang zu öffentlichen Aufträgen, wenn sie nicht als bloße Formalie verstanden werden. Sie erlauben eine gezielte Teilnahme, eine präzisere Kalkulation und eine bessere Abstimmung zwischen Leistungsfähigkeit und Auftragsumfang. Gleichzeitig verlangen sie eine sorgfältige Analyse der Vergabeunterlagen und der wirtschaftlichen Folgen möglicher Zuschlagskonstellationen.

Der entscheidende Vorteil liegt in der Fokussierung. Wer passende Lose auswählt, kann seine fachliche Stärke ausspielen, ohne den Gesamtauftrag tragen zu müssen. Wer dagegen wahllos auf mehrere Lose bietet, verlagert das Risiko nur in die Ausführungsphase.
 

Fragen und Antworten (FAQs)

 

Was sind Lose in öffentlichen Ausschreibungen?

  • Lose sind abgegrenzte Teile eines öffentlichen Auftrags, auf die einzeln geboten werden kann. Der Auftraggeber gliedert seinen Gesamtbedarf in mehrere eigenständige Vergabeeinheiten, die separat angeboten und bezuschlagt werden. Dadurch können sich Unternehmen gezielt auf die Auftragsteile bewerben, die zu ihrem Leistungsprofil und ihren Kapazitäten passen.

Worin unterscheiden sich Teillose und Fachlose?

  • Teillose teilen einen Auftrag nach Menge, Region oder organisatorischem Umfang auf, etwa nach Standorten, Abrufmengen oder Versorgungsgebieten. Fachlose trennen Leistungen nach Art, Fachgebiet oder Gewerk, beispielsweise im Bauwesen oder bei komplexen IT-Projekten mit Beratung, Umsetzung und Betrieb. Bei Fachlosen sind zusätzlich Schnittstellen und Abhängigkeiten zu anderen Auftragnehmern besonders sorgfältig zu prüfen.

Wie wähle ich als Bieter die passenden Lose aus?

  • Eine sinnvolle Losauswahl beginnt mit der Prüfung des fachlichen Leistungsprofils, der vorhandenen Referenzen und Kapazitäten sowie des Verhältnisses von Aufwand, Risiko und Ertrag. Entscheidend ist außerdem, ob die Eignungsanforderungen losbezogen oder für den Gesamtauftrag gelten und welche Zuschlagskriterien das jeweilige Los prägen. Bieter sollten gezielt die Lose identifizieren, bei denen ihre eigenen Stärken den größten Wettbewerbsvorteil bringen.

Welche Vorteile bietet die losweise Vergabe für KMU?

  • Die losweise Vergabe senkt die Eintrittshürden für kleinere und spezialisierte Unternehmen erheblich, da sie nicht den Gesamtauftrag übernehmen müssen. Angebote lassen sich präziser auf das eigene Leistungsvermögen zuschneiden, und wirtschaftliche Risiken bleiben besser kalkulierbar. Voraussetzung ist eine sorgfältige Angebotsstrategie, die Eignungsanforderungen, Schnittstellen und Zuschlagsregeln gleichermaßen berücksichtigt.
  • Cathrina Wiese