KMU im Vergaberecht: So kommen kleine Unternehmen an öffentliche Aufträge

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KMU im Vergaberecht: So kommen kleine Unternehmen an öffentliche Aufträge

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Kleine Unternehmen für große öffentliche Aufträge? Was zunächst nach einer Herausforderung klingt, ist in der Praxis oft eine echte Chance. Denn selten steht bei KMU ein Mangel an fachlicher Leistungsfähigkeit zur Debatte. Häufiger bremsen Unsicherheit im Verfahren, Respekt vor formalen Anforderungen oder die Sorge, gegenüber größeren Wettbewerbern keine realistische Chance zu haben.

Dabei zeigt die Vergabepraxis: Öffentliche Beschaffung ist keineswegs nur ein Markt für Großunternehmen. Im Jahr 2025 gingen 66 Prozent der Aufträge des Beschaffungsamts des BMI an kleine und mittlere Unternehmen (vgl. BeschA). Für KMU ist das ein klares Signal: Wer öffentliche Ausschreibungen meidet, lässt möglicherweise attraktive Geschäftschancen ungenutzt. Doch welche Schritte helfen KMU, öffentliche Ausschreibungen sicher und gezielt anzugehen?

Vergaberecht ist kein Sondermarkt, sondern ein geregelter Vertriebsweg

Vergaberecht beschreibt die Regeln, nach denen öffentliche Auftraggeber Leistungen beschaffen. Dazu zählen insbesondere Bund, Länder, Kommunen, öffentliche Einrichtungen und bestimmte Sektorenauftraggeber. Je nach Auftragswert und Leistungsart gelten unterschiedliche Vorschriften, etwa das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Vergabeverordnung (VgV), die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) oder die VOB/A für Bauleistungen.

Der zentrale Unterschied zum privaten Geschäft liegt nicht im Produkt, sondern im Verfahren. Der Auftraggeber darf nicht frei nach Sympathie, Verhandlungsgeschick oder gewachsenen Geschäftsbeziehungen entscheiden.

Die Beschaffung muss transparent, diskriminierungsfrei und wettbewerblich organisiert sein.

Für Bieter bedeutet das: Nicht der beste Vertriebskontakt entscheidet, sondern die Übereinstimmung des Angebots mit den veröffentlichten Anforderungen.

Warum öffentliche Aufträge wirtschaftlich attraktiv sein können

Öffentliche Aufträge bieten eine Reihe von Vorteilen, die im regulären B2B-Geschäft nicht immer gegeben sind. Die Nachfrage öffentlicher Auftraggeber ist vergleichsweise stetig, viele Leistungen werden regelmäßig neu vergeben, und Zahlungsrisiken sind in der Regel geringer als bei rein privaten Kunden. Zudem können erfolgreich ausgeführte öffentliche Aufträge als belastbare Referenzen dienen.

Gerade öffentliche Ausschreibungen für kleine Unternehmen können ein planbarer Zugang zu neuen Kundenkreisen sein. Kommunale Beschaffungen, Rahmenvereinbarungen mit überschaubaren Abrufmengen oder Fachlose im Bau- und Dienstleistungsbereich sind oft nicht auf Konzernstrukturen zugeschnitten. Entscheidend ist, Ausschreibungen zu identifizieren, bei denen Leistungsumfang, Fristen, Haftungsrisiken und Nachweisanforderungen zur eigenen Organisation passen.

Attraktiv ist zudem die formale Berechenbarkeit. Die Zuschlagskriterien müssen vorab bekanntgegeben werden. Preis, Qualität, Konzept, Lieferzeit, Nachhaltigkeitsaspekte oder Serviceleistungen können gewichtet werden, aber nicht beliebig. Wer die Unterlagen sorgfältig auswertet, kann relativ früh einschätzen, ob eine Teilnahme realistische Erfolgsaussichten hat.

Typische Hürden: Nicht das Vergaberecht ist das Problem, sondern seine Details

Viele Unternehmen empfinden Vergabeverfahren zunächst als bürokratisch. Dieser Eindruck ist nachvollziehbar, weil Ausschreibungsunterlagen oft umfangreich sind und formale Anforderungen streng wirken. In der Praxis entstehen die meisten Probleme jedoch nicht durch komplizierte Rechtsfragen, sondern durch wiederkehrende Verfahrensfehler.

Zu den häufigsten Stolpersteinen gehören unvollständige Angebotsunterlagen, übersehene Fristen, nicht unterschriebene Erklärungen, fehlende Eigenerklärungen oder Abweichungen von den Vertragsbedingungen. Auch technische Probleme bei der elektronischen Angebotsabgabe können kritisch werden, wenn sie erst kurz vor Ablauf der Angebotsfrist auffallen. Obwohl das Vergaberecht in bestimmten Fällen zwar Nachforderungsmöglichkeiten kennt, sollte darauf keine Angebotsstrategie beruhen.

Vergaberechtliche Grundsätze, die den Zugang erleichtern

Das Vergaberecht ist nicht nur Kontrollinstrument, sondern enthält auch Schutzmechanismen. Für den Marktzugang besonders relevant sind Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und die Berücksichtigung mittelständischer Interessen. Diese Grundsätze sind keine bloßen Leitbilder, sondern prägen konkrete Anforderungen an Ausschreibungsunterlagen und Eignungskriterien.

Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass Anforderungen zum Auftrag passen. Ein Auftraggeber darf also nicht beliebig hohe Mindestumsätze, überzogene Referenzanforderungen oder unnötig komplexe Zertifizierungen verlangen, wenn der konkrete Auftrag dies nicht rechtfertigt. Für KMU ist dieser Punkt praktisch bedeutsam, weil überhöhte Eignungshürden den Wettbewerb verengen können.

Auch die Losvergabe dient als zentrales Instrument für KMU bei großen Aufträgen. Dies basiert auf dem Mittelstandsschutz, der verankert, dass öffentliche Auftraggeber Leistungen grundsätzlich in Teil- oder Fachlose aufteilen sollen, sofern keine wirtschaftlichen oder technischen Gründe entgegenstehen (vgl. § 97 Abs. 4 GWB; § 97a GWB). So wird sichergestellt, dass nicht nur große Komplettanbieter berücksichtigt werden. Wer gezielt nach Fachlosen sucht, findet häufig Aufträge, die zum eigenen Leistungsprofil deutlich besser passen als umfangreiche Gesamtvergaben. 

Eignungsnachweise: Der formale Einstieg entscheidet oft über den Wettbewerb

Eignungsanforderungen betreffen regelmäßig Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Welche Nachweise erforderlich sind, ergibt sich aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen. In vielen Verfahren genügt zunächst eine Eigenerklärung. Der Auftraggeber kann Originalnachweise oder Bescheinigungen später anfordern, etwa vom Bestbieter. Dennoch sollten die zugrunde liegenden Dokumente aktuell und griffbereit sein. Besonders bei kurzen Angebotsfristen ist es riskant, erst nach Veröffentlichung einer passenden Ausschreibung mit der Dokumentensammlung zu beginnen.

Ein praktisches Instrument ist die Präqualifizierung für öffentliche Aufträge. Dabei werden bestimmte Eignungsnachweise vorab geprüft und in einem anerkannten System hinterlegt. Das ersetzt nicht jede verfahrensbezogene Erklärung, kann aber den Aufwand erheblich reduzieren und die Angebotsbearbeitung standardisieren. Vor allem bei wiederkehrenden Ausschreibungen im Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsbereich schafft eine strukturierte Nachweisverwaltung deutliche Vorteile.

Der erste Blick in die Vergabeunterlagen: Auswahl statt Aktionismus

Nicht jede Ausschreibung verdient ein Angebot. Professionelle Teilnahme beginnt mit einer systematischen Vorprüfung. Dabei geht es nicht nur um den Leistungsgegenstand, sondern auch um Vertragsbedingungen, Bewertungssystem, Fristen, Nachweise und Risiken.

Hilfreich ist eine kurze interne Prüfmatrix. Sie sollte insbesondere folgende Fragen beantworten:

  • Passt der Leistungsumfang tatsächlich zur eigenen Kapazität?
  • Sind alle Mindestanforderungen erfüllbar?
  • Sind geforderte Referenzen, Zertifikate oder Versicherungen vorhanden?
  • Ist die Angebotsfrist realistisch einzuhalten?
  • Sind Zuschlagskriterien und Gewichtung nachvollziehbar?

Diese Prüfung verhindert, dass Ressourcen in Verfahren fließen, bei denen die Erfolgsaussichten gering sind. Gleichzeitig entsteht mit der Zeit ein besseres Verständnis dafür, welche Auftraggeber, Leistungsarten und Verfahrensgrößen besonders gut zum eigenen Profil passen.

Vergabeplattformen, Suchprofile und die Kunst der richtigen Filter

Öffentliche Ausschreibungen werden auf elektronischen Vergabeplattformen, Bekanntmachungsportalen und den Internetseiten öffentlicher Auftraggeber veröffentlicht. Oberhalb der EU-Schwellenwerte erfolgt die Bekanntmachung europaweit; unterhalb der Schwellenwerte hängt die Veröffentlichung stärker von Vergabeart, Bundesland und Auftraggeber ab. Die rein manuelle Suche ist auf Dauer ineffizient.

Sinnvoll sind Suchprofile mit passenden CPV-Codes, regionalen Filtern, Leistungsbegriffen und Schwellenwerten. Zu enge Suchbegriffe führen dazu, dass relevante Ausschreibungen übersehen werden. Zu breite Filter produzieren dagegen eine unübersichtliche Trefferliste. In der Praxis lohnt es sich, Suchprofile regelmäßig nachzuschärfen und auch verwandte Leistungsbegriffe einzubeziehen, die öffentliche Auftraggeber verwenden könnten.

Bieterfragen sind kein Zeichen von Schwäche

Unklare Leistungsbeschreibungen, widersprüchliche Formblätter oder missverständliche Zuschlagskriterien sollten nicht stillschweigend interpretiert werden. Das Instrument der Bieterfrage dient gerade dazu, Unklarheiten vor Angebotsabgabe zu beseitigen. Professionell formulierte Bieterfragen im Vergabeverfahren können das eigene Risiko reduzieren und zugleich sicherstellen, dass alle Wettbewerber auf derselben Informationsgrundlage anbieten.

Bieterfragen sollten sachlich, präzise und rechtzeitig gestellt werden. Besondere Aufmerksamkeit verdienen Antworten des Auftraggebers, weil sie die Vergabeunterlagen konkretisieren oder ändern können. Solche Mitteilungen sind verbindlich in die Angebotsbearbeitung einzubeziehen. Es reicht daher nicht, die Unterlagen einmal herunterzuladen und danach offline weiterzuarbeiten. Während der Angebotsphase sollte regelmäßig geprüft werden, ob neue Nachrichten, Klarstellungen oder geänderte Dokumente bereitgestellt wurden.

Strategische Wege in den Markt

Der Einstieg muss nicht zwingend über große Einzelaufträge erfolgen. Häufig sind kleinere Lose, regionale Verfahren oder wiederkehrende Rahmenvereinbarungen der bessere Weg. Sie ermöglichen Referenzaufbau, Routine in der Angebotsbearbeitung und ein realistisches Verhältnis zwischen Aufwand und Auftragsvolumen.

Eine weitere Option ist der Einsatz als Unterauftragnehmer. Dadurch lassen sich Erfahrungen mit öffentlichen Anforderungen sammeln, ohne selbst Hauptauftragnehmer zu sein. Allerdings sollte die Rolle vertraglich klar geregelt sein, insbesondere hinsichtlich Leistungspflichten, Zahlungsflüssen, Nachweisen und Haftung.

Bei größeren Aufträgen kann auch eine Bietergemeinschaft sinnvoll sein. Hier bündeln mehrere Unternehmen Kapazitäten, Referenzen oder Fachkompetenzen und geben ein gemeinsames Angebot ab. Vergaberechtlich ist dies grundsätzlich zulässig, sofern keine wettbewerbswidrige Absprache vorliegt. 

Was sich aus der Praxis ableiten lässt

Die erfolgreiche Teilnahme an Vergabeverfahren ist weniger eine Frage juristischer Spezialkenntnis als eine Frage der Organisation. Wer Ausschreibungen systematisch auswählt, Standardnachweise vorbereitet, Fristen kontrolliert und Bieterfragen konsequent nutzt, senkt die typischen Einstiegshürden erheblich. Vergaberechtliche Grundsätze wie Transparenz, Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und Losaufteilung schaffen dabei einen Rahmen, der den Zugang fair strukturieren soll.

Öffentliche Beschaffung bleibt formal anspruchsvoll, aber sie ist kein geschlossener Markt. Wer die Sprache der Vergabeunterlagen versteht und interne Abläufe darauf ausrichtet, kann öffentliche Auftraggeber als stabilen Bestandteil der eigenen Auftragsstruktur erschließen. Mit einer klaren Angebotsroutine, realistischer Verfahrensauswahl und sorgfältiger Beachtung der formalen Anforderungen können auch kleine und mittlere Unternehmen erfolgreich an großen öffentlichen Vergabeverfahren teilnehmen.
 

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Fragen und Antworten (FAQs)

 

Was regelt das Vergaberecht in Deutschland?

  • Das Vergaberecht legt fest, wie Bund, Länder, Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber Leistungen beschaffen. Je nach Auftragsart und Auftragswert kommen unterschiedliche Vorschriften zur Anwendung, insbesondere das GWB, die VgV, die UVgO sowie die VOB/A bei Bauleistungen. Im Kern verpflichtet es Auftraggeber, transparent, diskriminierungsfrei und wettbewerblich zu vergeben.

Können auch kleine und mittlere Unternehmen öffentliche Aufträge gewinnen?

  • Ja, der öffentliche Markt ist nicht großen Anbietern vorbehalten. Das Vergaberecht enthält gezielte Mechanismen zur Förderung von KMU, etwa die Losvergabe, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Eignungsanforderungen sowie die Berücksichtigung mittelständischer Interessen.

Was sind die häufigsten Fehler bei der Angebotsabgabe?

  • Zu den typischen Stolpersteinen gehören unvollständige Angebotsunterlagen, übersehene Fristen, fehlende Eigenerklärungen oder Unterschriften, Abweichungen von Vertragsbedingungen und technische Probleme bei der elektronischen Angebotsabgabe. Solche Verfahrensfehler können zum Ausschluss führen - unabhängig von der fachlichen Qualität des Angebots.

Wie können KMU strategisch in den öffentlichen Markt einsteigen?

  • Ein sinnvoller Einstieg gelingt über kleinere Lose, regionale Verfahren oder Rahmenvereinbarungen, die den Aufbau von Referenzen und Routine ermöglichen. Daneben bieten Unteraufträge erste Erfahrungen mit öffentlichen Anforderungen, während Bietergemeinschaften es mehreren Unternehmen erlauben, Kapazitäten und Fachkompetenzen zu bündeln. Wichtig sind dabei klare interne Absprachen zu Zuständigkeiten, Leistungsanteilen und Haftung.
  • Cathrina Wiese