Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien sind die festgelegten Maßstäbe und Bedingungen, die öffentliche Auftraggeber:innen anwenden, um das am besten geeignete Angebot in einem Vergabeverfahren auszuwählen. Diese Kriterien sind entscheidend für die Vergabeentscheidung und werden bereits in der Ausschreibung oder den Vergabeunterlagen transparent dargelegt.

Wichtige Aspekte der Zuschlagskriterien
  • Vielfältige Kriterien: Zuschlagskriterien umfassen verschiedene Aspekte wie Preis, Qualität, technische Leistungsfähigkeit, Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung. Sie können je nach Auftrag unterschiedlich gewichtet werden.
  • Transparenz und Verbindlichkeit: Die Kriterien und ihre Gewichtung müssen im Vergabeverfahren klar kommuniziert werden. Eine nachträgliche Änderung der Kriterien oder ihrer Gewichtung ist nicht zulässig.
Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen
  • Rechtliche Grundlagen: Zuschlagskriterien müssen die Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV), der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und bei Bauleistungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) einhalten.
  • Kriterienbezogenheit: Zuschlagskriterien müssen in direktem Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und dürfen nicht willkürlich festgelegt werden. Sie sollen den wesentlichen Grundsätzen des Gemeinschaftsrechts, wie Transparenz und Wettbewerb, entsprechen.
Unterscheidung von Eignungskriterien
  • Zielsetzung der Kriterien: Während Zuschlagskriterien sich auf das Angebot selbst beziehen, zielen Eignungskriterien auf die Beurteilung der allgemeinen Qualifikation und Zuverlässigkeit der Bieter ab.
  • Anwendungsgebiet: Eignungskriterien dienen dazu, die grundsätzliche Eignung der Bieter:innen zu beurteilen, während Zuschlagskriterien für die spezifische Bewertung der Angebote herangezogen werden.
Konkrete Anwendung im Vergabeverfahren
  • Berücksichtigung unterschiedlicher Faktoren: Neben dem Preis können auch Aspekte wie Lebenszykluskosten, Qualität, technischer Wert, Umwelteigenschaften und soziale Aspekte in die Bewertung einfließen.
  • Bewertungsmethodik: Die Vergabestelle kann die Angebote anhand eines Punktesystems bewerten, basierend auf den vorab festgelegten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung.
  • Informationspflicht: Die Auftraggeber:innen sind verpflichtet, alle Bieter:innen über die angewandten Zuschlagskriterien und deren Gewichtung zu informieren.
Zusammenfassung

Die Zuschlagskriterien sind ein essentieller Bestandteil des Vergabeverfahrens, da sie die Grundlage für die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots bilden. Sie müssen transparent, objektiv und im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben festgelegt werden. Die sorgfältige Festlegung und Kommunikation der Zuschlagskriterien gewährleisten eine faire und nachvollziehbare Vergabeentscheidung.