Wirtschaftlichstes Angebot

Das wirtschaftlichste Angebot in einem öffentlichen Vergabeverfahren ist das Angebot, das das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet. Es geht dabei nicht ausschließlich um den niedrigsten Preis, sondern um eine ganzheitliche Bewertung, die verschiedene Faktoren wie Qualität, Service, Garantiebedingungen sowie innovative, soziale und ökologische Aspekte berücksichtigt.

Preis-Leistungs-Verhältnis und dessen Gewichtung

Bei der Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots spielt der Preis eine wesentliche Rolle, muss jedoch im Kontext der erbrachten Leistung betrachtet werden. Die Gewichtung des Preises und anderer Kriterien liegt im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers. Gesetzlich ist festgelegt, dass der Preis mindestens mit 30 % in die Bewertung einfließen sollte, kann aber in bestimmten Fällen auch das einzige Kriterium sein.

Bewertungsmethoden

Um das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln, stehen verschiedene Bewertungsmethoden zur Verfügung:

  • Vereinfachte Leistungs-/Preis-Methode: Geeignet für Standardprodukte, wobei der Zuschlag an das Angebot mit dem niedrigsten Preis vergeben wird, sofern Mindestanforderungen erfüllt sind.
  • Einfache Richtwertmethode: Preis und Leistung werden gleich gewichtet, und der Zuschlag erfolgt auf Basis des besten Quotienten aus Leistung und Preis.
  • Erweiterte Richtwertmethode: Für eng beieinanderliegende Angebote, wobei eine Stichentscheidung (oft basierend auf dem Preis) erforderlich ist.
  • Gewichtete Richtwertmethode (Median- oder Referenzmethode): Bei unterschiedlicher Gewichtung von Preis und Leistung, basierend auf einem Bezugswert.
Transparenz und Gleichbehandlung

Alle Kriterien und ihre Gewichtung müssen den Bietern transparent gemacht werden, um die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung zu wahren. Dies stellt sicher, dass alle Bieter unter den gleichen Voraussetzungen am Vergabeprozess teilnehmen können.

Rechtlicher Rahmen

Die Definition und die Vorgehensweise zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots sind im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), in der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) detailliert festgelegt.

Bedeutung für den Vergabeprozess

Die Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebots ist ein zentraler Aspekt des Vergabeprozesses. Sie zielt darauf ab, öffentliche Mittel effizient einzusetzen und sicherzustellen, dass öffentliche Aufträge nicht nur auf Basis des Preises, sondern unter Berücksichtigung eines umfassenden Preis-Leistungs-Verhältnisses vergeben werden. Dies trägt zur Optimierung der öffentlichen Ausgaben und zur Förderung von Qualität, Innovation und Nachhaltigkeit bei.