Wirtschaftlichkeit
Wirtschaftlichkeit im Bereich der öffentlichen Beschaffung bezieht sich auf das Gebot des sparsamen und effizienten Umgangs mit öffentlichen Geldern. Sie stellt das Verhältnis von erbrachter Leistung zu den dafür aufgewendeten Kosten dar und ist ein maßgebliches Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Laut dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erhält das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag im Rahmen eines Vergabeverfahrens.
Entwicklung von Wertungskriterien
Der Prozess der Wertung im Vergabeverfahren beginnt mit der präzisen Ermittlung des Bedarfs, der in der Leistungsbeschreibung festgehalten wird. Darauf basierend werden Wertungskriterien festgelegt, die die Angebote erfüllen müssen. Diese Kriterien sollen produktneutral und direkt auf den Auftrag bezogen sein. Neben dem Preis als primäres betriebswirtschaftliches Kriterium spielen auch sekundäre, volkswirtschaftliche Aspekte wie soziale und umweltbezogene Faktoren eine Rolle. Mögliche Wertungskriterien sind unter anderem:
- Langlebigkeit
- Lebenszykluskosten
- Rentabilität
- Arbeitssicherheit
- Benutzerfreundlichkeit
- Betriebskosten
- Technische Wertigkeit
- Folgekosten
- Umwelteigenschaften
- Lieferzeitpunkt
Transparenz und Gleichbehandlung
Die Transparenz und Gleichbehandlung aller Bieter erfordern, dass alle Wertungskriterien und deren Gewichtungen den Bietern vor der Angebotsabgabe bekannt sein müssen. Dies stellt sicher, dass alle Bieter dieselben Informationen haben und gleich behandelt werden.
Wirtschaftlichkeitsprüfung nach Vergaberechtsreform
Die Vergaberechtsreform 2016 ermöglicht es Auftraggebern weiterhin, den Zuschlag nach dem günstigsten Preis zu vergeben. Die Kostenbetrachtung erlaubt es jedoch, über den reinen Anschaffungspreis hinaus auch Folge- und Betriebskosten sowie externe Umweltauswirkungen in die Bewertung einzubeziehen. Die angewendete Berechnungsmethode muss in der Auftragsbekanntmachung transparent gemacht werden.
Gesetzliche Verankerung und Auslegung
Die Definition der Wirtschaftlichkeit und ihre Anwendung im Vergaberecht ist im GWB festgelegt. Die Auslegung dieses Grundsatzes umfasst sowohl die Betrachtung unmittelbarer Kosten als auch die Berücksichtigung langfristiger finanzieller Auswirkungen und externer Effekte.
Fazit
Wirtschaftlichkeit in der öffentlichen Beschaffung ist nicht nur eine Frage des Preises, sondern umfasst eine ganzheitliche Betrachtung von Kosten, Leistung und langfristigen Auswirkungen. Die sorgfältige Abwägung aller Faktoren im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung trägt dazu bei, dass öffentliche Mittel effizient und verantwortungsvoll eingesetzt werden, um den größtmöglichen Nutzen für die öffentliche Hand und die Gesellschaft zu erzielen.