Wettbewerbsregister

Das Wettbewerbsregister ist ein zentrales, elektronisch geführtes Bundesregister, das von öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern genutzt wird, um Informationen über mögliche Wettbewerbsdelikte von Unternehmen zu erhalten. Es dient dazu, festzustellen, ob Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen, aufgrund bestimmter Delikte vom Wettbewerb ausgeschlossen werden sollten oder könnten.

Zweck und Zielsetzung

Das Hauptziel des Wettbewerbsregisters ist es, die Integrität und Transparenz im öffentlichen Auftragswesen zu stärken. Es ermöglicht Auftraggebern, schnell und effizient zu überprüfen, ob ein Bieter aufgrund vergangener Verfehlungen als nicht zuverlässig einzustufen ist und somit von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen werden sollte.

Rechtliche Grundlagen und Pflichten

Das Wettbewerbsregister ist auf der Grundlage des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) und der Wettbewerbsregisterverordnung (WRegV) eingerichtet worden. Gemäß diesen Bestimmungen müssen Strafverfolgungs- und Ordnungswidrigkeitenbehörden relevante Rechtsverstöße an das Bundeskartellamt melden. Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, ab einem bestimmten Auftragswert (derzeit 30.000 Euro) das Register zu konsultieren, um mögliche Ausschlussgründe zu überprüfen.

Inhalt des Registers

Im Wettbewerbsregister werden Daten über Unternehmen und Freiberufler erfasst, die bestimmte Rechtsverstöße begangen haben. Dazu zählen unter anderem:

  • Rechtskräftige Verurteilungen wegen Straftaten, die in § 123 GWB aufgeführt sind.
  • Steuerhinterziehung, Betrug, Subventionsbetrug, Veruntreuen von Arbeitsentgelt und wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen.
  • Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, das Mindestlohngesetz, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das dritte Buch des Sozialgesetzbuches, sofern sie bestimmte Schweregrade erreichen.
Verfahren und Stellungnahme

Vor einem Eintrag ins Register werden die betroffenen Unternehmen informiert und erhalten die Möglichkeit, Stellung zu nehmen. Fehlerhafte Informationen führen zu keinem Eintrag. Unternehmen können auch eine vorzeitige Löschung beantragen, wenn sie Maßnahmen zur Selbstreinigung nachweisen können.

Registrierungsprozess und Abfrage

Öffentliche Auftraggeber müssen sich im Wettbewerbsregister registrieren und bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen, um Zugang zu den Informationen zu erhalten. Der Registrierungsprozess erfolgt über das Bundeskartellamt, und die Abfrage des Registers ist für Aufträge über 30.000 Euro verpflichtend.

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen und Bietergemeinschaften

Das Register hilft auch dabei, wettbewerbsbeschränkende Absprachen zu identifizieren. Bieter, die derartige Absprachen getroffen haben, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich erlaubt, sofern sie den Wettbewerb nicht einschränken und den Grundsätzen des Geheimwettbewerbs entsprechen.

Fazit

Das Wettbewerbsregister ist ein wichtiges Instrument, um die Fairness und Integrität im öffentlichen Auftragswesen zu gewährleisten. Es unterstützt Auftraggeber bei der Auswahl zuverlässiger und gesetzestreuer Bieter und trägt somit zur Effizienz und Transparenz der öffentlichen Beschaffung bei.