Wettbewerbsprinzip
Das Wettbewerbsprinzip, eng verknüpft mit dem Wettbewerbsgrundsatz, ist eine zentrale Säule des Vergaberechts und dient als Richtlinie für die Durchführung öffentlicher Vergabeverfahren. Es besagt, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich im Rahmen eines Wettbewerbs vergeben werden sollen, um ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis zu erzielen und Innovationen zu fördern.
Gesetzliche Verankerung
Der Grundsatz des Wettbewerbsprinzips ist in wesentlichen rechtlichen Regelungen wie § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und § 2 Abs. 1 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) verankert. Diese Bestimmungen legen fest, dass öffentliche Aufträge in einem Wettbewerbsverfahren vergeben werden müssen, um größtmöglichen Wettbewerb zu gewährleisten.
Verfahrenswahl und Wettbewerb
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Verfahren zu wählen, die den Wettbewerb maximieren. Unterhalb der EU-Schwellenwerte sind dies vorrangig öffentliche Ausschreibungen und beschränkte Ausschreibungen mit Teilnahmewettbewerb. Im Oberschwellenbereich kommen vor allem offene oder nicht offene Verfahren zum Einsatz. Verfahren, die den Wettbewerb weiter einschränken, sollten nur nachrangig in Betracht gezogen werden.
Verstoß gegen das Wettbewerbsprinzip
Ein schwerwiegender Verstoß gegen das Wettbewerbsprinzip liegt vor, wenn der öffentliche Auftraggeber das gesetzlich vorgeschriebene Vergabeverfahren umgeht (sogenannte de-facto-Vergabe). Zudem sind Bieter, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen treffen, vom Vergabeverfahren auszuschließen.
Geheimwettbewerb als Ausdrucksform
Das Prinzip des Geheimwettbewerbs ist eine Facette des Wettbewerbsprinzips, die sicherstellt, dass Bieter keine Kenntnis vom Angebot ihrer Konkurrenten haben. Dies fördert einen unverfälschten Wettbewerb und hilft, wettbewerbsbeschränkenden Absprachen entgegenzuwirken.
Bedeutung und Zielsetzung
Das Wettbewerbsprinzip dient dazu, Transparenz, Effizienz und Fairness in der öffentlichen Beschaffung zu gewährleisten. Durch die Förderung von Wettbewerb werden öffentliche Mittel effektiver eingesetzt und es wird sichergestellt, dass Aufträge auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses vergeben werden. Das Prinzip trägt somit zur Optimierung der öffentlichen Ausgaben und zur Stärkung des Marktes bei.
Insgesamt stellt das Wettbewerbsprinzip einen wesentlichen Bestandteil des Vergaberechts dar, der sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch für Bieter von zentraler Bedeutung ist. Es fördert einen offenen und fairen Wettbewerb und trägt dadurch zur Qualitätssteigerung und Kostensenkung bei öffentlichen Aufträgen bei.