Gemeinschaftsrecht

Das Gemeinschaftsrecht, auch bekannt als Unionsrecht, ist die Rechtsordnung der Europäischen Union (EU). Es umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen und Grundsätze, die innerhalb der EU gelten und sowohl für die Mitgliedstaaten als auch für einzelne Bürgerinnen und Bürger bindend sind. Das Gemeinschaftsrecht bildet die rechtliche Grundlage für das Zusammenwirken der EU-Mitgliedstaaten und garantiert die Einhaltung der gemeinsamen Werte und Ziele der Union.

Merkmale und Anwendungsbereiche des Gemeinschaftsrechts
  • Vorrang vor nationalem Recht: Das Gemeinschaftsrecht hat Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten. Dies bedeutet, dass im Falle eines Konflikts zwischen EU-Recht und nationalem Recht, das EU-Recht Vorrang hat.
  • Direkte Anwendbarkeit: Viele Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts sind unmittelbar in den Mitgliedstaaten anwendbar, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf.
  • Subsidiaritätsprinzip: Entscheidungen auf EU-Ebene folgen dem Subsidiaritätsprinzip, wonach Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden sollen.
  • Anwendung in verschiedenen Bereichen: Das Gemeinschaftsrecht findet Anwendung in verschiedenen Rechtsbereichen wie dem Kartellvergaberecht, der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit, der Arbeitnehmerfreizügigkeit und dem Diskriminierungsverbot.
Aufbau des Gemeinschaftsrechts
  • Primärrecht: Umfasst die Gründungsverträge der EU, ihre Änderungen und Ergänzungen sowie allgemeine Rechtsgrundsätze und Grundrechte, die durch den Europäischen Gerichtshof definiert werden.
  • Sekundärrecht: Beinhaltet auf dem Primärrecht basierende Rechtsakte wie Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen, die von den Organen der EU erlassen werden.
Rechtsschutz und Rechtsdurchsetzung
  • Europäischer Gerichtshof (EuGH): Der EuGH gewährleistet die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts. Bei Verstößen eines Mitgliedstaates gegen das Gemeinschaftsrecht kann dieser vor dem EuGH verklagt werden.
Gemeinschaftsrecht und nationales Recht
  • Einfluss auf nationales Recht: Das Gemeinschaftsrecht prägt und beeinflusst das nationale Recht der Mitgliedstaaten, wie z.B. das deutsche Kartellvergaberecht.
  • Umsetzung in nationales Recht: EU-Richtlinien müssen in nationales Recht umgesetzt werden, wobei Verordnungen direkt anwendbar sind.
Zusammenfassung

Das Gemeinschaftsrecht stellt die rechtliche Grundordnung der Europäischen Union dar und ist für alle Mitgliedstaaten sowie deren Bürgerinnen und Bürger bindend. Es hat Vorrang vor nationalem Recht und ist durch seine direkte Anwendbarkeit und das Subsidiaritätsprinzip gekennzeichnet. Der Europäische Gerichtshof gewährleistet die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts und trägt somit zur Rechtssicherheit und -einheitlichkeit innerhalb der EU bei.