Wertungsstufen

Wertungsstufen sind die festgelegten Schritte, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens zur Bewertung und Auswahl der eingegangenen Angebote dienen. Dieses strukturierte Vorgehen ist darauf ausgerichtet, die Angebote systematisch zu überprüfen und das wirtschaftlichste Angebot zu identifizieren. Insgesamt umfasst der Prozess vier wesentliche Stufen, die konsequent und ohne Vermischung der einzelnen Phasen durchlaufen werden müssen.

Stufe 1: Formale Überprüfung

Die erste Stufe beinhaltet die formale Überprüfung der Angebote. In diesem Schritt wird sichergestellt, dass die Angebote alle erforderlichen formalen und inhaltlichen Kriterien erfüllen. Hierzu zählen die Vollständigkeit der Unterlagen, die Einhaltung vorgegebener Fristen und die Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der Ausschreibung.

Stufe 2: Eignungsprüfung der Bieter

In der zweiten Stufe steht die Prüfung der persönlichen und sachlichen Eignung der Bieter im Vordergrund. Diese Überprüfung bezieht sich auf Aspekte wie Fachwissen, Erfahrung, Zuverlässigkeit und die finanzielle Stabilität der Bieter. In Verfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb findet diese Prüfung bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs statt.

Stufe 3: Überprüfung der Preisangemessenheit

Die dritte Stufe fokussiert sich auf die Angemessenheit der angebotenen Preise. Hier wird bewertet, ob die Preisgestaltung der Bieter im Verhältnis zur Leistung und Qualität der angebotenen Dienstleistungen oder Produkte angemessen ist.

Stufe 4: Wirtschaftlichkeitsprüfung

In der vierten und letzten Stufe erfolgt die Wirtschaftlichkeitsprüfung basierend auf den vorgegebenen Zuschlagskriterien. Dabei wird das Angebot ermittelt, das das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweist. In dieser Phase werden neben dem Preis auch qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte berücksichtigt, die zuvor in den Zuschlagskriterien festgelegt wurden.

Unzulässigkeit der Vermischung von Stufen

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Wertungsstufen separat und ohne Vermischung durchlaufen werden. Insbesondere darf auf der letzten Stufe nicht erneut die Eignung des Bieters berücksichtigt werden, wenn diese bereits in einer früheren Phase geprüft und bestätigt wurde.

Abschluss und Gesamtbewertung

Abschließend wird im Rahmen des Vergabeverfahrens das Angebot mit der höchsten Gesamtbewertung ausgewählt. Diese Bewertung beruht auf einer transparenten und nachvollziehbaren Bewertungsmatrix, die es ermöglicht, jedes Angebot gemäß den festgelegten Kriterien objektiv zu beurteilen.

Insgesamt gewährleisten die Wertungsstufen im Vergabeprozess eine faire, transparente und systematische Auswahl des besten Angebots. Sie tragen wesentlich dazu bei, dass der öffentliche Auftraggeber eine fundierte Entscheidung trifft, die den Grundsätzen des Wettbewerbs und der Wirtschaftlichkeit gerecht wird.