Wertung der Angebote

Die Wertung der Angebote ist ein mehrstufiges Verfahren im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen, das darauf abzielt, das wirtschaftlich annehmbarste Angebot zu ermitteln. Dieser Prozess wird durch die europäischen Vergabevorschriften und das deutsche Vergaberecht, insbesondere durch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), geregelt. Die Wertung erfolgt in klar definierten, aufeinanderfolgenden Stufen, wobei jede Stufe bestimmte Kriterien und Prüfungen umfasst, die ein Angebot erfüllen muss, um in die nächste Phase zu gelangen.

Vierstufiges Wertungsverfahren

 

  1. Ausschluss von Angeboten: Zunächst werden Angebote identifiziert, die aufgrund inhaltlicher oder formeller Mängel ausgeschlossen werden müssen.
  2. Prüfung der Bietereignung: Anschließend erfolgt die Überprüfung der Eignung der Bieter in persönlicher und fachlicher Hinsicht.
  3. Prüfung der Preisangemessenheit: Hier wird die Angemessenheit der Preise der verbleibenden Angebote beurteilt.
  4. Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots: Schließlich wird das wirtschaftlichste Angebot aus den verbliebenen Vorschlägen ausgewählt, basierend auf den vorgegebenen Zuschlagskriterien.
Behandlung von Nebenangeboten

Nebenangebote, die alternative Ausführungsmöglichkeiten vorschlagen, sind ebenfalls zu werten, sofern sie vom Auftraggeber zugelassen wurden. Sie müssen qualitativ und quantitativ den Hauptangeboten entsprechen und den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses gerecht werden.

Berücksichtigung vergabefremder Kriterien

Vergabefremde Kriterien, die nicht direkt mit der fachlichen Eignung oder der Wirtschaftlichkeit des Angebots zusammenhängen, sind in der Regel nicht zulässig. Diese können politische oder soziale Ziele beinhalten und sind nicht Bestandteil der EU-Vergaberichtlinien.

Wichtigkeit der strikten Trennung der Wertungsstufen

Eine Vermischung der verschiedenen Wertungsstufen ist unzulässig und kann die Rechtmäßigkeit des gesamten Vergabeverfahrens gefährden. Ein Angebot, das eine Stufe nicht erfolgreich durchläuft, ist für die nachfolgenden Stufen ausgeschlossen. Die einzelnen Stufen sind unabhängig voneinander und dürfen nicht nachträglich beeinflusst werden.

Zuschlags- und Wertungskriterien

Nach den neuesten EU-Vergaberegelungen, die in den deutschen Rechtsrahmen integriert wurden, basiert die Zuschlagserteilung auf festgelegten Zuschlagskriterien. Diese Kriterien bestimmen, welcher geeignete Bieter das wirtschaftlichste Angebot unterbreitet hat, und binden den Auftraggeber an die in der Ausschreibung bekannt gegebenen Kriterien.

Einsatz einer Wertungsmatrix

Zur Objektivierung der Entscheidungsfindung und zur Gewährleistung der Transparenz empfiehlt sich für Vergabestellen die Verwendung einer Bewertungsmatrix. Diese ermöglicht eine systematische und nachvollziehbare Punktbewertung der einzelnen Zuschlagskriterien und unterstützt so eine faire und transparente Auswahl des Auftragnehmers.

Zusammenfassend ist die Wertung der Angebote ein zentraler Bestandteil des Vergabeprozesses, der eine faire, transparente und wirtschaftliche Vergabe von öffentlichen Aufträgen sicherstellt. Durch die strikte Einhaltung der vorgegebenen Wertungsstufen wird ein gleichberechtigter und wettbewerbsorientierter Prozess gewährleistet, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.