VSVgV | Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit

Die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) ist eine spezielle Rechtsverordnung, die auf Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit oberhalb der EU-Schwellenwerte Anwendung findet. Sie regelt die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen, die in enger Verbindung mit Verteidigungs- und Sicherheitsaspekten stehen. Die Grundlage bildet der dritte Abschnitt der VOB/A, ergänzt durch spezifische Bestimmungen der VSVgV, die die Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates umsetzen.

Ziele und Hintergrund

Das Hauptziel der VSVgV ist die Harmonisierung der Vergabeverfahren in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit innerhalb der EU, um einen fairen und transparenten Wettbewerb zu gewährleisten. Die Verordnung zielt darauf ab, die nationalen Beschaffungsmärkte für europaweite Angebote zu öffnen und einen gleichberechtigten Zugang für alle EU-Anbieter zu schaffen.

Schwellenwerte und Vergabeverfahren

Für verteidigungs- und sicherheitsrelevante Liefer- und Dienstleistungsaufträge legt die VSVgV spezifische EU-Schwellenwerte fest: 428.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen sowie 5.350.000 Euro für Bauaufträge. Bei Überschreitung dieser Werte handelt es sich um sogenannte oberschwellige Aufträge, für die die VSVgV vollständig gilt. Für unterschwellige Aufträge, also solche unterhalb dieser Schwellenwerte, kommen hingegen das Haushaltsrecht und gegebenenfalls die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zur Anwendung.

Spezifische Regelungen und Schutzmaßnahmen

Die VSVgV beinhaltet spezifische Regelungen zum Schutz von Verschlusssachen, zur Versorgungssicherheit und zur Unterauftragsvergabe. Diese sollen sicherstellen, dass die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsrelevanten Aufträgen sowohl den nationalen Sicherheitsinteressen als auch den europäischen Wettbewerbsstandards entspricht. Dabei können Vergabeverfahren wie das Nichtoffene Verfahren oder das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zum Einsatz kommen. In besonderen Fällen sind auch Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb oder ein Wettbewerblicher Dialog zulässig.

Integration und Koordinierung mit anderen Vergabevorschriften

Die VSVgV tritt neben bestehende Vergabeverordnungen und -ordnungen, insbesondere ergänzt sie die VOB/A im Bereich der Bauaufträge. Sie koordiniert die Vergabevorschriften so, dass die spezifischen Anforderungen im Bereich Verteidigung und Sicherheit berücksichtigt werden, ohne die allgemeinen Grundsätze des fairen Wettbewerbs und der Transparenz außer Acht zu lassen.

Bedeutung und Auswirkungen

Die Einführung der VSVgV hat dazu beigetragen, die Vergabeverfahren im Bereich Verteidigung und Sicherheit transparenter und wettbewerbsorientierter zu gestalten. Sie ermöglicht es, die nationale und europäische Sicherheit zu gewährleisten, während gleichzeitig ein fairer Wettbewerb auf dem EU-Binnenmarkt gefördert wird. Für Unternehmen, die in diesen spezialisierten Sektoren tätig sind, bedeutet die VSVgV sowohl eine Herausforderung in Bezug auf die Einhaltung spezifischer Anforderungen als auch eine Chance, an europaweiten Ausschreibungen teilzunehmen.