Vorinformation

Vorinformation im Kontext von Vergabeverfahren ist eine Ankündigung durch den öffentlichen Auftraggeber, die vor dem eigentlichen Vergabeprozess erfolgt. Sie dient dazu, potenzielle Bieter über geplante Auftragsvergaben zu informieren. Diese Ankündigungen werden im Vorfeld der offiziellen Ausschreibung veröffentlicht und sollen interessierte Unternehmen frühzeitig auf mögliche Aufträge aufmerksam machen.

Zweck und Umsetzung

Die Hauptfunktion der Vorinformation besteht darin, den Wettbewerb zu stärken, indem Unternehmen vorab über geplante öffentliche Aufträge informiert werden. Dies ermöglicht eine bessere Vorbereitung und Teilnahme am Ausschreibungsprozess. Die Vorinformation wird üblicherweise im Amtsblatt der Europäischen Union oder auf entsprechenden nationalen Plattformen veröffentlicht.

Rechtliche Grundlage

Die Vorinformation basiert auf § 38 der Vergabeverordnung (VgV) und ist insbesondere für EU-weite Ausschreibungen relevant. Sie kann entweder direkt im EU-Amtsblatt oder im Beschafferprofil des Auftraggebers veröffentlicht werden. Bei der Veröffentlichung im Beschafferprofil ist eine Mitteilung an das Amt für Veröffentlichungen der EU erforderlich.

Verkürzung der Angebotsfristen

Eine wichtige Konsequenz der Vorinformation ist die Möglichkeit, die Fristen für die Einreichung von Angeboten zu verkürzen. Im offenen Verfahren kann diese Frist auf 15 Tage, im nicht offenen Verfahren oder Verhandlungsverfahren auf 10 Tage reduziert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Vorinformation mindestens 35 Tage und nicht länger als 12 Monate vor dem Absendedatum der Auftragsbekanntmachung übermittelt wird.

Inhaltliche Anforderungen

Die Vorinformation muss bestimmte Informationen enthalten, die es den Unternehmen ermöglichen, sich ein Bild über die geplanten Aufträge zu machen. Dazu zählen beispielsweise die Art und der Umfang der vorgesehenen Lieferungen oder Dienstleistungen sowie der geschätzte Zeitpunkt der Auftragsvergabe.

Unterscheidung zur Vorabinformation

Die Vorinformation ist klar von der Vorabinformation zu unterscheiden. Während die Vorabinformation die Benachrichtigung über die Entscheidung eines bereits durchgeführten Vergabeverfahrens ist, informiert die Vorinformation über geplante Ausschreibungen.

Bedeutung und Vorteile

Die Vorinformation bietet sowohl den Auftraggebern als auch den potenziellen Bietern Vorteile. Auftraggeber können durch frühzeitige Ankündigungen das Interesse qualifizierter Unternehmen wecken und damit den Wettbewerb erhöhen. Unternehmen haben ihrerseits die Möglichkeit, sich besser auf die bevorstehenden Ausschreibungen vorzubereiten.

Anwendungsbereich

Während die Vorinformation im EU-weiten Vergabeverfahren eine zentrale Rolle spielt, ist sie in nationalen Vergabeverfahren weniger verbreitet. Dennoch kann sie auch hier als Instrument zur Marktbeobachtung und frühzeitigen Vorbereitung eingesetzt werden.

Fazit

Die Vorinformation ist ein wichtiges Instrument im Vergabewesen, das Transparenz und Wettbewerb fördert. Sie ermöglicht es Unternehmen, sich frühzeitig auf Ausschreibungen vorzubereiten und bietet Auftraggebern die Chance, ein breiteres Bieterfeld zu erreichen.