Vorbefasste Unternehmen

Vorbefasste Unternehmen sind Firmen, die vor einer öffentlichen Ausschreibung in beratender Funktion für den Auftraggeber tätig waren. Diese Unternehmen haben im Rahmen der Vorbereitung von Ausschreibungen unterstützende Leistungen erbracht, zum Beispiel bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung oder der technischen Planung. Ihre Rolle kann daher Einfluss auf das nachfolgende Vergabeverfahren haben.

Bedeutung und Herausforderungen

Die Beteiligung vorbefasster Unternehmen an Vergabeverfahren kann zu Interessenkonflikten und Wettbewerbsverzerrungen führen. Diese sogenannte "Projektantenproblematik" entsteht, wenn ein vorbefasstes Unternehmen an der Ausschreibung als Bieter teilnimmt oder einen späteren Bieter berät. Das Unternehmen könnte durch seine Vorkenntnisse einen unfairen Vorteil gegenüber anderen Bietern haben.

Projektantenproblematik

Die Projektantenproblematik bezieht sich auf das Risiko einer Wettbewerbsverzerrung durch die Teilnahme vorbefasster Unternehmen am Ausschreibungsprozess. Ein solcher Wettbewerbsvorteil kann darin bestehen, dass das Unternehmen aufgrund seiner früheren Tätigkeit für den Auftraggeber über Insiderwissen verfügt, das anderen Bietern nicht zugänglich ist.

Chancengleichheit und Transparenz

Um Chancengleichheit zu gewährleisten, muss der Auftraggeber sicherstellen, dass alle Bieter Zugang zu denselben Informationen haben. Bei exklusiven Kenntnissen, die ein vorbefasstes Unternehmen im Rahmen der Vorbereitung erlangt hat, sollten diese Informationen allen potenziellen Bietern zur Verfügung gestellt werden. Außerdem müssen angemessene Angebotsfristen festgelegt werden, damit alle Bieter die Möglichkeit haben, die zur Verfügung gestellten Informationen in ihren Angeboten zu berücksichtigen.

Umgang mit der Projektantenproblematik

Der Gesetzgeber hat Maßnahmen vorgesehen, um den fairen Wettbewerb zu schützen. In bestimmten Fällen kann das vorbefasste Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, insbesondere wenn dessen Beteiligung zu einer nicht behebbaren Wettbewerbsverzerrung führt.

Rechtliche Grundlagen

Die Handhabung vorbefasster Unternehmen und der Umgang mit der Projektantenproblematik sind in verschiedenen vergaberechtlichen Regelwerken wie der VOF, VOL/A, VOB/A und der VSVgV festgelegt. Diese Regelungen zielen darauf ab, eine unparteiische und wettbewerbsneutrale Ausschreibung sicherzustellen.

Fazit

Die Einbindung vorbefasster Unternehmen in Ausschreibungsverfahren erfordert eine sorgfältige Abwägung von Chancengleichheit und Fairness. Der Auftraggeber muss sicherstellen, dass alle Bieter gleich behandelt werden und dass kein Unternehmen aufgrund früherer Tätigkeiten einen unzulässigen Vorteil erhält.