Vorabinformation

Die Vorabinformation ist eine gesetzlich vorgeschriebene Mitteilung, die öffentliche Auftraggeber an Bieter und Bewerber senden müssen, deren Angebote oder Bewerbungen in einem Vergabeverfahren nicht berücksichtigt werden sollen. Diese Information ist ein wesentlicher Bestandteil des Vergaberechts und dient der Transparenz sowie dem Rechtsschutz der Bieter.

Rechtlicher Hintergrund

Die Pflicht zur Vorabinformation ergibt sich aus § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschrift verlangt von öffentlichen Auftraggebern, die Bieter über den Namen des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, die Gründe für die Ablehnung ihres Angebots sowie den frühestmöglichen Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu informieren.

Fristen und Wirkung

Die Vorabinformation löst eine Wartefrist aus, innerhalb derer der Vertrag noch nicht geschlossen werden darf. Diese Frist beträgt 15 Kalendertage nach Versand der Information oder 10 Kalendertage, wenn die Information per E-Mail oder Fax übermittelt wird. Die Frist soll den Bietern die Möglichkeit geben, rechtliche Schritte zu ergreifen, falls sie das Vergabeverfahren anfechten möchten.

Inhalte der Vorabinformation

Eine wirksame Vorabinformation muss mindestens folgende Punkte enthalten:

  1. Identifikation des erfolgreichen Bieters: Der Name des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll.
  2. Begründung der Entscheidung: Ausführliche Gründe, warum das Angebot des informierten Bieters nicht berücksichtigt wurde.
  3. Frühester Vertragsschluss: Angabe des frühestmöglichen Zeitpunkts für den Vertragsschluss mit dem erfolgreichen Bieter.
Abgrenzung zur Vorinformation

Die Vorabinformation ist nicht zu verwechseln mit der Vorinformation. Letztere bezieht sich auf die Ankündigung der Vergabeabsicht vor der Ausschreibung und dient der Fristverkürzung im Vergabeverfahren.

Bedeutung für die Bieter

Die Vorabinformation ermöglicht es den Bietern, ihre rechtlichen Optionen zu bewerten und gegebenenfalls ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten. Ein Versäumnis in der korrekten und fristgerechten Ausführung der Vorabinformation durch den Auftraggeber kann die Vergabeentscheidung rechtlich angreifbar machen.

Rechtliche Folgen unzureichender Vorabinformation

Eine unvollständige oder verspätete Vorabinformation kann zu rechtlichen Konsequenzen führen. Betroffene Bieter können auf dieser Grundlage die Vergabeentscheidung anfechten. In einigen Fällen kann dies sogar zur Nichtigkeit des geschlossenen Vertrags führen.

Zusammenfassung

Die Vorabinformation ist ein wesentliches Instrument im Vergaberecht, das Transparenz gewährleistet und unterlegenen Bietern die Möglichkeit gibt, ihre Rechte effektiv zu wahren. Sie trägt zur Rechtssicherheit im Vergabeprozess bei und stellt sicher, dass alle Bieter fair und gleich behandelt werden.