VOL | Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) bildete bis zu ihrer Ablösung durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und die Vergabeverordnung (VgV) ein grundlegendes Regelwerk im deutschen Vergaberecht. Sie war zuständig für die Regelung der Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge, speziell für Liefer- und Dienstleistungen, die weder Bau- noch freiberufliche Leistungen betrafen und nicht unter spezielle Vergaberechtsregime fielen.

Struktur und Inhalt der VOL

Die VOL bestand aus zwei Hauptteilen:

  1. VOL/A: Dieser Teil befasste sich mit den allgemeinen Bestimmungen für die Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. In der VOL/A wurden die Rahmenbedingungen für verschiedene Vergabearten festgelegt, wie die öffentliche Ausschreibung, die beschränkte Ausschreibung und die freihändige Vergabe. Dabei diente die öffentliche Ausschreibung als Regelfall, von dem nur unter besonderen Bedingungen abgewichen werden durfte.
  2. VOL/B: Der zweite Teil umfasste allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen. Diese Vertragsbedingungen hatten den Charakter von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und waren für die Vertragsgestaltung durch öffentliche Auftraggeber verbindlich. Hier wurden Aspekte wie Leistungsausführung, Vertragsstrafen, Abrechnung und Haftungsfragen geregelt.
Übergang zur UVgO und VgV

Mit der Einführung der UVgO und der VgV hat sich die Vergabelandschaft verändert. Die UVgO ersetzte die VOL/A im Unterschwellenbereich in vielen Bundesländern, während die VgV für Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte anwendbar wurde. Die Neuerungen zielten darauf ab, die Vergabeverfahren effizienter und transparenter zu gestalten und die Digitalisierung im Vergabeprozess zu fördern.

Anwendungsbereich und Relevanz

Auch wenn die VOL in vielen Bereichen durch die UVgO und die VgV ersetzt wurde, bleibt sie in einigen Bundesländern für Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte weiterhin relevant. Für Auftragsvergaben im Bereich Liefer- und Dienstleistungen, die nicht durch spezifischere Regelungen abgedeckt sind, bietet die VOL weiterhin einen Rahmen für die Gestaltung von Verträgen und Vergabeverfahren.

Zusammenfassung und Ausblick

Die VOL spielte eine wichtige Rolle im deutschen Vergaberecht und prägte maßgeblich die Gestaltung von Vergabeverfahren für Liefer- und Dienstleistungen. Mit den Neuerungen durch die UVgO und die VgV hat sich das Vergaberecht weiterentwickelt, aber die Grundprinzipien und Strukturen, die in der VOL festgelegt waren, wirken in vielen Aspekten des Vergaberechts weiterhin nach.