UVgO

Die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) ist eine zentrale Verordnung, die sich auf die Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte konzentriert. Sie tritt an die Stelle der bisherigen Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), und regelt die Verfahren für die Vergabe dieser Aufträge.

Ziel und Anwendungsbereich:

Die UVgO wurde mit dem Ziel geschaffen, die Verfahren für Liefer- und Dienstleistungsaufträge zu vereinheitlichen und zu vereinfachen, insbesondere für Aufträge, die unterhalb der von der Europäischen Union festgelegten Schwellenwerte liegen. Sie ist hauptsächlich für öffentliche Auftraggeber auf Bundesebene relevant, aber viele Bundesländer haben ähnliche Vorschriften erlassen.

Wichtige Regelungen der UVgO:
  • Die UVgO legt die Arten der Vergabeverfahren fest, die für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte verwendet werden können. Dazu gehören öffentliche Ausschreibungen, beschränkte Ausschreibungen mit oder ohne Teilnahmewettbewerb sowie Verhandlungsvergaben.
  • Sie schreibt Transparenz und Wettbewerb in den Vergabeverfahren vor und zielt darauf ab, eine effiziente und faire Vergabepraxis sicherzustellen.
  • Die UVgO legt auch Wert auf die Berücksichtigung von mittelständischen Interessen, um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern.
Anwendungsbeispiele und Praxisrelevanz:

In der Praxis erleichtert die UVgO öffentlichen Auftraggebern das Verfahren für die Vergabe von Aufträgen im Unterschwellenbereich. Sie bietet eine klarere Struktur und verständlichere Regeln als die VOL/A, was insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen von Vorteil ist. Die UVgO ist ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Beschaffungswesens und trägt zur Effizienz und Transparenz bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen bei.

Inkrafttreten und Geltungsbereich:

Die UVgO trat im Jahr 2017 in Kraft und hat sich seither als wesentlicher Bestandteil des nationalen Vergaberechts etabliert. Sie gilt in der Regel für Bundeseinrichtungen und ist in vielen Bundesländern durch entsprechende Regelungen in Kraft gesetzt worden, mit teils landesspezifischen Anpassungen. Ihre Einführung markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer vereinfachten und effizienteren Vergabepraxis im Bereich der öffentlichen Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte.