VOL/B

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), beinhaltet einen Satz standardisierter Vertragsbedingungen, die primär die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen im öffentlichen Auftragswesen in Deutschland regeln. Sie fungiert als eine Sammlung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die in Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern und privaten Auftragnehmern integriert werden. Diese Vertragsbedingungen sind insbesondere dann relevant, wenn keine spezifischeren vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Parteien getroffen wurden.

Inhalt und Anwendungsbereich

Die VOL/B deckt verschiedene vertragliche Aspekte ab:

  1. Leistungsausführung: Detaillierte Regelungen zur Art und Weise der Ausführung von Leistungen, einschließlich Qualitätsanforderungen und Lieferbedingungen.
  2. Änderung des Leistungsumfangs: Verfahren zur Anpassung des Vertrags bei Änderungen im Leistungsumfang oder in den Anforderungen.
  3. Behinderung und Unterbrechung der Leistung: Vorgehensweisen und Rechte im Falle von Behinderungen oder Unterbrechungen während der Vertragslaufzeit.
  4. Mängelansprüche und Gewährleistung: Bestimmungen zur Mängelhaftung, zur Gewährleistungspflicht und zu den Rechten des Auftraggebers bei Mängeln.
  5. Vertragsauflösung: Bedingungen, unter denen die Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen können.
  6. Zahlungsmodalitäten und Rechnungsstellung: Regelungen zur Abrechnung, Zahlungsfristen und -bedingungen.
  7. Sicherheitsleistungen: Anforderungen an Sicherheitsleistungen zum Schutz der Vertragsparteien.
Rechtlicher Rahmen

Die VOL/B ist als Teil des deutschen Vergaberechts zu verstehen und wird in Verträgen zwischen öffentlichen Auftraggebern und privaten Unternehmen angewandt. Die Einbindung der VOL/B in einen Vertrag muss explizit vereinbart werden. Die VOL/B dient als Ergänzung zu gesetzlichen Regelungen und individuellen vertraglichen Vereinbarungen. Sie hilft, Standardbedingungen für die Durchführung von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zu schaffen, die Klarheit und Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien bieten.

Aktuelle Entwicklungen und Übergang zur VgV

Mit der Einführung der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) haben sich die Rahmenbedingungen für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge verändert. Die VOL/B bleibt jedoch für Verträge relevant, die unter die bestehenden Regelungen der VOL fallen und für die die VOL/B ausdrücklich als Vertragsbestandteil vereinbart wurde.

Zusammenfassung

Die VOL/B bildet einen wesentlichen Bestandteil des deutschen Vergaberechts für öffentliche Liefer- und Dienstleistungsaufträge. Sie umfasst umfassende Regelungen zu Vertragsbedingungen, die bei der Ausführung von Leistungen zwischen öffentlichen Auftraggebern und privaten Unternehmen gelten. Ihre Anwendung gewährleistet einheitliche und rechtssichere Vertragsverhältnisse im öffentlichen Auftragswesen.