VOL/A

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), stellte ein wesentliches Regelwerk im deutschen Vergaberecht dar, insbesondere für die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie legte die grundlegenden Verfahren und Prinzipien für solche Vergaben fest, um einen fairen und transparenten Wettbewerb sowie eine effiziente und rechtssichere Beschaffung zu gewährleisten.

Struktur und Inhalte

Die VOL/A gliederte sich in verschiedene Abschnitte, die die Rahmenbedingungen und Verfahren für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen definierten. Zu den Kernaspekten gehörten:

  1. Öffentliche Ausschreibung: Dieses Standardverfahren richtete sich an eine unbeschränkte Zahl potenzieller Bieter und war durch eine öffentliche Aufforderung zur Angebotsabgabe charakterisiert. Es bildete den Regelfall, von dem nur unter spezifischen Bedingungen abgewichen werden durfte.
  2. Beschränkte Ausschreibung: Hierbei wurden ausgewählte Unternehmen gezielt zur Angebotsabgabe eingeladen. Dieses Verfahren kam vor allem dann zum Einsatz, wenn besondere Anforderungen oder Umstände die öffentliche Ausschreibung nicht praktikabel machten.
  3. Freihändige Vergabe: Diese flexibelste Vergabeart erlaubte direkte Verhandlungen mit einem oder mehreren ausgewählten Unternehmen. Sie war für spezielle Situationen vorgesehen, wie bei dringenden oder geheimhaltungsbedürftigen Aufträgen sowie bei Leistungen, die einzigartige Fähigkeiten oder Spezialisierungen erforderten.
Relevanz und Übergang zur UVgO

Mit der Einführung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) und der Vergabeverordnung (VgV) hat die VOL/A an Bedeutung verloren. Die UVgO ersetzte die VOL/A in vielen Bundesländern im Bereich der unterschwelligen Vergabe, indem sie modernere und effizientere Verfahren einführte. Die VgV übernahm die Regelungen für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte.

Anwendungsbereich und Aktuelle Situation

Die VOL/A bleibt in einigen Bundesländern, die die UVgO noch nicht umgesetzt haben, weiterhin relevant. Sie bietet in diesen Gebieten weiterhin einen Orientierungsrahmen für die Ausschreibung und Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Trotz der schrittweisen Ablösung durch die UVgO bildet die VOL/A weiterhin die Grundlage für ein verständliches und geregeltes Vergabeverfahren in bestimmten Bereichen des öffentlichen Sektors.

Zusammenfassung

Die VOL/A war ein zentrales Element im deutschen Vergaberecht für Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte. Sie definierte die Verfahrensarten und stellte sicher, dass Vergabeprozesse transparent, fair und im Einklang mit dem Wettbewerbsrecht durchgeführt wurden. Ihre Prinzipien und Strukturen spiegeln sich weiterhin in den aktuellen Vergaberechtsvorschriften wider, auch wenn die UVgO und die VgV in vielen Bereichen die VOL/A ersetzt haben.