VOF | Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
Die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) war bis April 2016 ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Vergaberechts. Sie regelte speziell die Vergabe von Aufträgen für freiberufliche Dienstleistungen, insbesondere für Architekten- und Ingenieurleistungen, die von öffentlichen Auftraggebern vergeben wurden. Mit der Vergaberechtsreform im April 2016 wurde die VOF durch die neuen Bestimmungen in der Vergabeverordnung (VgV) ersetzt.
Bedeutung der VOF vor 2016
Vor ihrer Auflösung spielte die VOF eine zentrale Rolle bei der Vergabe von nicht exakt spezifizierbaren Leistungen im freiberuflichen Sektor. Sie galt für Projekte, deren Auftragswert die EU-Schwellenwerte überschritt. Diese Grenzwerte waren wesentlich für die Bestimmung, ob ein Auftrag nach den VOF-Regelungen oder nach nationalen Vorschriften vergeben wurde. Die VOF fokussierte dabei auf:
- Die Organisation von Verhandlungsverfahren oder Planungswettbewerben
- Die Sicherstellung von Transparenz und Wettbewerb im Vergabeprozess
- Die Gleichbehandlung aller Bieter
Übergang zur VgV und Aktuelle Situation
Mit dem Inkrafttreten der VgV wurden die relevanten Regelungen der VOF in diese neue, umfassende Vergabeordnung integriert. Insbesondere Abschnitt 6 der VgV behandelt nun die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen. Die VgV stellt sicher, dass die Vergabe dieser Dienstleistungen weiterhin transparent, wettbewerbsorientiert und diskriminierungsfrei erfolgt.
Konsequenzen der Integration in die VgV
Die Integration der VOF-Regelungen in die VgV hat zu einer Konsolidierung und Vereinfachung der Vergaberegeln geführt. Die VgV bietet jetzt einen einheitlichen Rahmen für die Vergabe aller Arten von öffentlichen Aufträgen, einschließlich freiberuflicher Dienstleistungen. Dies erleichtert öffentlichen Auftraggebern das Verständnis und die Anwendung der Vergabevorschriften.
Praktische Anwendung und Relevanz
Auch wenn die VOF als eigenständiges Dokument nicht mehr existiert, bleiben die Grundprinzipien ihrer Regelungen weiterhin im Vergaberecht relevant. Die Vergabe freiberuflicher Dienstleistungen erfordert weiterhin ein hohes Maß an Fachwissen und spezifischen Verfahren, um die bestmögliche Qualität und Effizienz für öffentliche Projekte zu gewährleisten. Die VgV trägt diesen Anforderungen Rechnung und bietet einen Rahmen, der an die dynamischen Anforderungen des modernen öffentlichen Beschaffungswesens angepasst ist.