VgV

Die Vergabeverordnung (VgV) ist eine maßgebliche Rechtsverordnung im deutschen Vergaberecht, die primär die Vergabe öffentlicher Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte regelt. Sie ist eine zentrale Vorschrift, die die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) für die öffentliche Auftragsvergabe konkretisiert und ergänzt.

Rechtlicher und Anwendungsbereich

Die VgV gilt für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die nicht speziellen Vergabeordnungen wie der Sektorenvergabeverordnung (SektVO), der Verteidigungsvergabeverordnung (VSVgV) oder der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) unterliegen. Im Bereich der Bauaufträge bezieht sie sich auf die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A), insbesondere auf deren 2. Abschnitt.

Historischer Hintergrund und Reform 2016

Die Vergabeverordnung hat seit der Vergaberechtsreform im Jahr 2016 erhebliche Bedeutung gewonnen. Vor dieser Reform wurden verschiedene Aspekte der öffentlichen Auftragsvergabe in der VOL/A und der VOF geregelt, die seitdem nicht mehr existieren. Diese Regelungen wurden in die VgV integriert, um das Vergaberecht zu vereinheitlichen und zu vereinfachen.

Wesentliche Inhalte und Struktur

Die VgV strukturiert sich in mehrere Abschnitte, die eine detaillierte Anleitung zur Durchführung von Vergabeverfahren bieten. Sie legt unter anderem fest:

  • Verfahrensarten für die Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Anforderungen an die Leistungsbeschreibung und die Bekanntmachung
  • Regeln für die Angebotsabgabe und -bewertung
  • Bestimmungen für besondere Dienstleistungsarten und Planungswettbewerbe
Grundsätze und Ziele

Die VgV basiert auf den Grundsätzen der Transparenz, des fairen Wettbewerbs und der Gleichbehandlung aller Bieter. Sie zielt darauf ab, ein effizientes und rechtssicheres Vergabeverfahren zu gewährleisten, das sowohl den Interessen der öffentlichen Hand als auch denen der Wirtschaft dient.

Praktische Bedeutung

Für die Praxis bedeutet die VgV eine Vereinfachung und Standardisierung der Vergabeprozesse. Sie dient als Leitfaden für öffentliche Auftraggeber bei der Beschaffung von Gütern und Dienstleistungen und gewährleistet eine faire und transparente Vergabepraxis.

Schlussfolgerung

Die Vergabeverordnung stellt somit ein zentrales Instrument im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens in Deutschland dar. Sie unterstützt öffentliche Auftraggeber dabei, Aufträge rechtssicher und effizient zu vergeben und fördert gleichzeitig den fairen Wettbewerb und die Teilnahme von Unternehmen am öffentlichen Auftragswesen.