Vertrauensschaden
Ersatzes eines Vertrauensschadens ist es, den Geschädigten in die Lage zu versetzen, in der er sich ohne das schädigende Ereignis befunden hätte. Dies wird auch als Ersatz des negativen Interesses bezeichnet.
Rechtlicher Hintergrund
Im deutschen Recht wird der Vertrauensschaden vor allem im Vertragsrecht relevant, insbesondere bei Anfechtung, Nichtigkeit eines Vertrages oder Nichterfüllung von Vertragsversprechen. Der Schadenersatzanspruch, der sich aus dem Vertrauensschaden ergibt, soll den Geschädigten für das in den Vertrag oder die Vereinbarung gesetzte, aber enttäuschte Vertrauen entschädigen.
Beispielhafte Anwendungsfälle
Ein klassisches Beispiel für einen Vertrauensschaden ist die Situation, in der eine Person aufgrund eines Vertragsangebots Kosten auf sich nimmt, wie z.B. die Anreise zu einem Geschäftstermin, und der Vertrag dann doch nicht zustande kommt. Weitere Fälle können die vorzeitige Kündigung von Verträgen oder die Stornierung von Dienstleistungen sein, auf deren Erbringung die betroffene Partei vertraut und in Erwartung dessen Investitionen getätigt hat.
Berechnung des Vertrauensschadens
Die Berechnung des Vertrauensschadens berücksichtigt die Aufwendungen, die der Geschädigte im Vertrauen auf das Zustandekommen oder die Gültigkeit eines Vertrages gemacht hat. Dies können beispielsweise vorbereitende Maßnahmen, Anschaffungen oder andere finanzielle Verpflichtungen sein.
Abgrenzung zum Erfüllungsschaden
Im Gegensatz zum Vertrauensschaden, der auf das negative Interesse abzielt, bezieht sich der Erfüllungsschaden auf das positive Interesse. Dabei geht es um den Schaden, der dadurch entsteht, dass der Geschädigte nicht die Vorteile erhält, die er bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages erlangt hätte. Der Vertrauensschaden hingegen kompensiert Verluste, die durch das Vertrauen auf eine nicht eingehaltene Zusage entstehen.
Fazit
Der Vertrauensschaden ist ein wichtiges Konzept im deutschen Schadensrecht, das darauf abzielt, Personen für das enttäuschte Vertrauen in eine Vereinbarung oder ein Versprechen zu entschädigen. Dieses Prinzip stärkt die Rechtssicherheit und das Vertrauen in vertragliche Beziehungen, indem es sicherstellt, dass entstandene Nachteile ausgeglichen werden können.